Health-Apps
Datenschützer plädiert für Gütesiegel
MAINZ. Der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte Dieter Kugelmann fordert in puncto Gesundheits-Apps, dass der Gesetzgeber mit den Kammern der Heilberufe und den Krankenkassen einen rechtlichen Rahmen zur Einführung eines Gütesiegels schafft. Das meldet das Nachrichtenportal Heise.
"Wir überlegen gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, ob man ein Gütesiegel entwickeln kann, wo Datenschutz- und Verbraucherschutzrecht wie auch technische Aspekte geprüft werden, die ein Arzt dann guten Gewissens nutzen könnte", wird Kugelmann zitiert. Eine weitere Option wäre seiner Ansicht nach auch, das Medizinproduktegesetz auszuweiten und Apps dort mit aufzunehmen. (eb)



![Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7]. Pfizer Deutschland GmbH](/Bilder/Muster-16-DiGA-Verordnungen-sind-als-Gebuehr-frei-zu-209550.jpg)


