Hintergrund
Datenschützer bringt Zündstoff in die Diskussion zur TI
Der Anschluss an die Telematikinfrastruktur hält nicht nur die Ärzte in Atem, auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz ist gefragt. Und er tut sich mit den Antworten überraschend schwer.




![Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7]. Pfizer Deutschland GmbH](/Bilder/Muster-16-DiGA-Verordnungen-sind-als-Gebuehr-frei-zu-209550.jpg)


