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Kommentar zum E-Health-Gesetz

Gesetzgeber ist lernfähig

Rebekka HöhlVon Rebekka Höhl Veröffentlicht:

Ein guter Ansatz, aber ... - Worte, die jeden Schüler frösteln lassen, weil man sofort weiß, dass man trotz aller Bemühungen den Anforderungen nicht gerecht geworden ist. Genau diese Bemerkung fiel im Zusammenhang mit dem E-Health-Gesetz ständig.

Ob von Kassenseite, aus der Ärzteschaft oder aus Industriekreisen: immer wieder wurde der Gesetzgeber mehr kritisiert als gelobt.

Das E-Health-Gesetz sei zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber von einer echten digitalen Vernetzung der Akteure im Gesundheitswesen schien man trotz der gesetzten Fristen nach wie vor meilenweit entfernt zu sein.

Einige frotzelten sogar, dass das "Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen" die Bezeichnung digital nicht verdiene.

Denn zentrale Themen wie die elektronische Patientenakte, telemedizinische Anwendungen und die Integration des immer stärker wachsenden Mobile-Health-Sektors kamen erst gar nicht oder nur sehr unzureichend im Gesetzentwurf vor.

Doch die Kritik ist offenbar angekommen: Die nun vorgelegten Änderungsanträge greifen genau diese Themen auf und gießen sie in Paragrafen.

Mehr noch: Endlich darf auch der Patient, um dessen Daten es letztlich geht, teilhaben. Damit kämen wir einem echten digitalen Gesetz und der zugehörigen digitalen Autobahn ein ganzes Stück näher.

Lesen Sie dazu auch: E-Health-Gesetz: Diese Änderungen sind geplant

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