Digitalisierung

Ärzte werden gleich dreifach gefordert

Sie mag nicht ganz so scharf ausfallen wie die industrielle Revolution. Dennoch wird die Digitalisierung Arbeitsprozesse deutlich verändern – und zwar in naher Zukunft. Das verändert auch die Arbeitsbedingungen in Kliniken und Praxen. Es bringt aber vor allem neue Krankheitsbilder mit sich.

Rebekka HöhlVon Rebekka Höhl Veröffentlicht:
Stress durchs Homeoffice? Nur selten werden hier feste Feierabendzeiten eingehalten.

Stress durchs Homeoffice? Nur selten werden hier feste Feierabendzeiten eingehalten.

© gpointstudio / Fotolia.com

Wie sieht die Arbeitswelt in Zeiten der digitalen Transformation aus? Diese Frage hat sich Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles gestellt und gemeinsam mit Experten der Sozialsysteme, aus Verbänden, Unternehmen und Wissenschaft sowie mit Bürgern diskutiert. Herausgekommen ist ein "Weissbuch Arbeiten 4.0", das nicht nur auf Arbeits- und Gesundheitsschutz abzielt, sondern auch klar die Bedürfnisse und Wünsche der Arbeitnehmer an die digitale Arbeitswelt benennt.

Die größte Überraschung fürs Gesundheitswesen dürfte dabei sein, dass der Ruf vieler junger Mediziner nach flexibleren Arbeitszeiten und einer besseren Work-Life-Balance gar kein alleiniges Phänomen des Gesundheitswesens oder gar der Generation Y ist. Das Weißbuch sieht dieselben Forderungen vielmehr generell in der Gruppe der 30- bis 55-Jährigen.

Und zwar vor allem bei jenen, die Eltern sind. Das seien immerhin fast ein Drittel der Erwerbstätigen. Bei ihnen konkurrierten das Bemühen um berufliches Engagement und Aufstieg, Kindererziehung sowie persönliche Interessen um die knappe Ressource Zeit. Aber auch dort, wo zwei Lebenspartner gemeinsam den Lebensunterhalt bestreiten, sieht das Weißbuch Konflikte zwischen Arbeitswelt und Freizeit.

Neben das klassische Anliegen wie Sicherheit und Entlohnung – das nach einer repräsentativen Studie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) unter 1200 Personen im Jahr 2016 nach wie vor das primäre Anliegen bei der Jobwahl ist – tritt der Wunsch nach mehr Zeitsouveränität.

Gesundheitswesen hinkt nicht hinterher

Selbst wenn es oft den Anschein hat, dass die Digitalisierung im Gesundheitswesen nur schleppend und auf Druck des Gesetzgebers voranschreitet – Stichwort Telematikinfrastruktur und E-Health-Gesetz – hat die digitale Transformation längst auch die Arbeitsprozesse in Kliniken und Praxen verändert. Es werden elektronische Patientenakten genutzt, Smartphone und Tablet-PC sind Alltagsgeräte, es wird vernetzt kommuniziert und auch Op- oder Pflege-Roboter sind eigentlich keine Zukunftsmusik mehr.

Durch die vielen kleinen, schleichenden Veränderungen in den Arbeitsprozessen und die schnellere, uneingeschränkte Erreichbarkeit hat die Arbeitsverdichtung zugenommen. Der Spardruck im Gesundheitswesen, vor allem in mancher Klinik, hat hier ebenso seinen Beitrag geleistet. Digitale Arbeitsmittel und Prozesse verändern aber gleichsam die Aufgabenprofile.

Sie schaffen andererseits die Möglichkeit, ungebundener vom Arbeitsplatz zu agieren. Neben den negativen Effekten, wie eben der 24-stündigen Erreichbarkeit oder dem Verschwimmen von Arbeits- und Privatleben mitsamt ihren psychischen Folgen, wecken sie bei den Arbeitnehmern daher den Wunsch, die Flexibilität auch nach den eigenen Bedürfnissen mitgestalten zu können.

Wahlarbeitsgesetz für mehr Freiraum

Dem wiederum müssen sich Ärzte als Arbeitgeber – sei es bei Medizinischen Fachangestellten oder angestellten Kollegen – genauso stellen wie Klinikbetreiber. Bundesarbeitsministerin Nahles will hierfür den nötigen Rahmen schaffen. Den ersten Vorstoß hat sie gerade erst gemacht: Sie plant eine Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes. Arbeitnehmer sollen nach dem Entwurf der Ministerin künftig einen Anspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit haben, also ein Rückkehrrecht von der Teil- in die Vollzeit erhalten.

Für die Zukunft schwebt ihr sogar ein Wahlarbeitsgesetz vor: Arbeitnehmer sollen damit das Recht erhalten, unter bestimmten Voraussetzungen und in einzuhaltenden Fristen die Dauer ihrer Arbeitszeit zu wählen. Außerdem sollen sie ein Erörterungsrecht in Bezug auf die Lage der Arbeitszeit, auch wenn sie ihre Arbeitszeit nicht reduzieren möchten, und auf den Arbeitsort bekommen.

Da dies allerdings mitunter gegen das geltende Arbeitszeitgesetz, an dem Nahles nicht rütteln will, verstößt, muss ein Tarifvertrag die Öffnung der Tageshöchstarbeitszeit und der gesetzlichen Ruhezeit zulassen und auf bestimmte Beschäftigungsgruppen beschränken. Außerdem muss eine Betriebsvereinbarung über Wahlarbeitszeitkonzepte vorliegen, die klare Vorgaben zur Aufzeichnung der Arbeitszeit und die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen beinhaltet. Zu guter Letzt muss der betroffene Arbeitnehmer immer individuell zustimmen.

Die Digitalisierung fordert Ärzte aber ebenso medizinisch. In vielen Berufen finde erst noch eine Verschiebung von vormals physischen hin zu überwiegend psychischen Anforderungen statt, heißt es im Weißbuch. Dabei habe sich schon in den letzten Jahren gezeigt, dass "parallel zum fortschreitenden Wandel der Arbeitswelt" die psychischen Erkrankungen zunehmen. Seit 2004 seien die Fehltage aufgrund psychischer Erkrankungen um knapp 72 Prozent gestiegen. Die erforderliche neue Interaktionsarbeit bringe zudem neue emotionale Belastungen mit sich.

Dadurch, dass Tätigkeitsinhalte sogar ausgeweitet würden – schließlich hebt die digitale Unterstützung Zeitressourcen bei den Beschäftigten – werde die Belastung in vielen Bereichen sogar zunehmen. Arbeitsmedizinische Vorsorge bedeute daher vor allem, die Gesundheitskompetenz und Eigenverantwortung des einzelnen Beschäftigten zu stärken.

Denn wer im Homeoffice arbeitet, hat keinen Vorgesetzten im Nacken, der ihn zur Not zwangsweise abends nach Hause schickt. Aber auch mehr Aufklärungsarbeit in den Führungsetagen sei nötig.

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