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E-Patientenakten

KBV will EPA-Standards durchsetzen

Die KBV will bei der Entwicklung elektronischer Patientenakten die Koordination übernehmen. Unterschiedliche Standards will sie Ärzten nach Möglichkeit ersparen.

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BERLIN. Vor dem Hintergrund der Diskussion über unterschiedliche Projekte von Krankenkassen, elektronische Gesundheitsakten für ihre Mitglieder zu entwickeln, mahnt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) einheitliche Standards für elektronische Akten an. "Es kann nicht sein, dass in Arztpraxen unterschiedliche Akten verschiedenen Standards geführt werden müssen", hat KBV-Vorstand Dr. Thomas Kriedel Ende der vergangenen Woche gewarnt.

Kriedel kündigte an, dass die KBV bei der Einführung der Akte eine Rolle als Koordinator übernehmen will. Ziel sei es, "dass die vielen Patientenakten, die es wahrscheinlich geben wird, wenn jede Kasse eine herausgibt", einen einheitlichen Standard haben. Wichtig sei, dass die Ärzte keinen zusätzlichen Aufwand hätten. Nur dann sei die Akte auch nutzbar.

Nach derzeit noch gültigen Fristen sollen elektronische Patientenakte ab 2019 in der Telematikinfrastruktur zur Verfügung stehen. Integriert werden sollen unter anderem Befunde, Arztbriefe, der Medikationsplan sowie medizinische Dokumente wie der Impfpass oder Mutterpass. Es ist allerdings möglich, dass es nach den jüngsten Verzögerungen im Projekt der Gesundheitskarte auch bei der Patientenakte zu Verschiebungen im Zeitplan kommen könnte. Laut Kriedel hat der KBV-Vorstand Eckpunkte für eine IT-Strategie und für die Patientenakte verabschiedet, die nunmehr in der Selbstverwaltung abgestimmt werden sollen. (ger)

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