Telemedizin

Diagnose von Hautflecken per Smartphone

Die Lockerung des Fernbehandlungsverbots wirkt. Die Teledermatologie-Anwendung AppDoc soll Patienten mit verdächtigen Hautflecken zu einer schnelleren Diagnose verhelfen.

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Die Landesärztekammer Baden-Württemberg hat jetzt den Antrag für die erste teledermatologische Smartphone-Anwendung – AppDoc – genehmigt.

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg hat jetzt den Antrag für die erste teledermatologische Smartphone-Anwendung – AppDoc – genehmigt.

© Titus Brinker

HEIDELBERG. Zum ersten Mal dürfen Hautfachärzte ohne persönlichen Kontakt zum Patienten eine digitale Diagnose bei einem verdächtigen Hautfleck stellen. Die Landesärztekammer Baden-Württemberg habe jetzt den Antrag für die erste teledermatologische Smartphone-Anwendung genehmigt, heißt es in einer Mitteilung des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ), der Uniklinik Heidelberg und des Nationalen Centrums für Tumorerkrankungen (NCT).

An den drei Einrichtungen in Heidelberg, in Kooperation mit dem Universitätsklinikum in Essen, ist die Anwendung AppDoc auch entwickelt worden. „AppDoc“ steht über die Webseite www.online-hautarzt.net sowie für iPhones und Android Smartphones zum Download zur Verfügung.

Für Nutzer, die ihre Hautstellen online an die Fachärzte schicken, ist der Service anonym. Um sich eine Erstmeinung einzuholen, müssten drei Fotos der betroffenen Hautstelle aufgenommen sowie einige Fragen zu möglichen Symptomen beantwortet werden, sagte Dr. Titus Brinker, Assistenzarzt an der Universitäts-Hautklinik Heidelberg und Leiter der App-Entwicklung am NCT, im Gespräch mit der „Ärzte Zeitung“.

Abrechnung nach GOÄ möglich

„Oft kommen Patienten mit einem verdächtigen Hautfleck zu spät zum Facharzt“, so Brinker weiter. „Beruflicher Stress, lange Anfahrtswege oder Immobilität – das alles verzögert die zeitsensitiven Diagnosen insbesondere für Hautkrebs.“ Einfach verfügbare Lösungen für die Erstmeinung von verdächtigen Hautstellen sind daher dringend erforderlich.

Die Nutzung von AppDoc dauere keine fünf Minuten und habe dadurch eine viel niedrigere Hemmschwelle, als einen Arzttermin zu vereinbaren. Teilnehmende Fachärzte könnten nach GOÄ abrechnen (GO-Nrn. 3 und 5 analog), Patienten sollen 35 Euro zahlen, einen Teil bekomme das Unternehmen, das die Plattform aufgebaut hat.

Bislang seien telemedizinische Angebote wegen des Fernbehandlungsverbots häufig aus dem Ausland deutschen Patienten angeboten worden, so Brinker weiter. Mit AppDoc wolle man hier nun etwas dagegen setzen.

Kein Ersatz für den Arztbesuch

Die Befundung per Smartphone soll allerdings nicht den Arztbesuch ersetzen. Eine Erstmeinung über eine Teledermatologie-Anwendung sollte als ein möglicher Schritt vor einem Arztbesuch gesehen werden. „Bei Fällen, die digital nicht eindeutig zu beurteilen sind, werden die Hautfachärzte die App-Nutzer auch weiterhin in die Praxis einladen“, so Brinker. Das Projekt soll, gemäß den Regularien der Berufsordnung in Baden-Württemberg evaluiert werden. (ger)

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