Ärztlicher Beirat

Lob und Kritik für E-Akten der Kassen

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KÖLN. Der Einsatz der von Krankenkassen angebotenen elektronischen Gesundheitsakten kann aus ärztlicher Sicht unter bestimmten Voraussetzungen sinnvoll sein, findet der Ärztliche Beirat Telematik in Nordrhein-Westfalen. „Grundsätzlich dürfen elektronische Akten nur dann der Versorgung dienen, wenn sie strukturierte, durchsuchbare und nur ärztlich validierte Daten enthalten“, heißt es in einer Stellungnahme des Beirats

Er nimmt zu drei auf dem Markt befindlichen Modellen Stellung: der Akte der Techniker Krankenkasse (TK), der AOK-Akte und der Vivy-Akte. Bei der TK-Akte kritisiert der Beirat, dass sie nur Abrechnungsdaten der Versicherten enthalte, die mit erheblicher Verzögerung geliefert werden. Daher erfahre der Patient nur sehr wenig über seinen Gesundheitszustand oder Krankheitsverlauf. „Eine so geartete Akte kann wenig Beitrag zu einer zeitnahen adäquaten Versorgung liefern, sie kann aber einen Einstieg darstellen.“

Für geeigneter hält der Beirat zurzeit die Angebote von AOK und Vivy, die Patienten Kopien von Dokumenten und Befunddaten zur Verfügung stellen. Bei Vivy verweisen die Ärzte allerdings auf datenschutzrechtliche Bedenken in Bezug auf Tracking- und Metadaten. Die beiden Akten-Typen können nach Einschätzung des Beirats als Ergänzung in der ärztlichen Versorgung eingesetzt werden. Es müsse aber sichergestellt sein, dass die Inhalte der Akten vollständig sind, Patienten keine Löschungen vornehmen und Zugriffe auf die Akte transparent dokumentiert werden. (iss)

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