Inhalte für E-Patientenakte

DDG will als Fachgesellschaft mitbestimmen

Klares Statement der Deutschen Diabetes-Gesellschaft (DDG): Bei der Definition diabetesbezogener Inhalte von E-Patientenakten will die Fachgesellschaft den Standard bestimmen. Das BMG signalisiert leise Zustimmung.

Veröffentlicht:

BERLIN. Die Deutschen Diabetes-Gesellschaft (DDG) ist schon seit Längerem eine der agilsten Fachgesellschaften beim Thema Digitalisierung. So wurde 2017 ein Code of Conduct für digitale Gesundheitsanwendungen formuliert.

Und gemeinsam mit Partner hat die DDG ebenfalls 2017 das Qualitätssiegel für Diabetes-Apps DiaDigital ins Leben gerufen.

Jetzt will die Fachgesellschaft auch bei den elektronischen Patientenakten mitreden, auf die jeder gesetzlich Versicherte ab 2021 ein Anrecht haben soll.

„Die Fachgesellschaften sind die Spezialisten für die Therapie und für die Versorgung. Deswegen wollen wir als DDG festlegen, welche diabetesbezogenen Daten in welcher Form in elektronischen Patientenakten hinterlegt werden. Wir werden diese Entwicklung nicht Dritten überlassen“, betonte DDG-Präsident Prof. Dr. Dirk Müller-Wieland von Universitätsklinikum der RWTH Aachen.

Alles in die Hand der KBV?

Das Statement, das Müller-Wieland bei der Jahrespressekonferenz der DDG zu Protokoll gab, zielte auf Pläne des Bundesgesundheitsministeriums, die Verantwortung für die inhaltlichen Standards bei elektronischen Patientenakten in die Hand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zu legen.

Er halte davon gar nichts, so Müller-Wieland, und er bot der Politik gleichzeitig an, darüber in einen erneuten Dialog zu treten.

Seitens des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) hielt sich Nino Mangiapane mit Äußerungen zu den künftigen Entscheidungsstrukturen im Zusammenhang mit elektronischen Patientenakten betont zurück.

Er machte allerdings deutlich, dass das Ministerium Konsensprozesse bevorzuge: „Man kann Dinge klug und weniger klug machen. Klug wäre, wenn diejenigen, die den Auftrag haben, das unter Einbindung derjenigen tun, die davon betroffen sind.“

BMG-Vertreter empfiehlt den Dialog

Medizinische Inhalte sollten im Dialog und nicht von oben herab definiert werden, so der Leiter des Referats Grundsatzfragen der Telematik im BMG. Er betonte aber auch, dass nicht alles gesetzlich geregelt werden könne. Vielmehr sollte „untergesetzlich“ versucht werden, die Beteiligten besser zusammenzubringen. (gvg)

Lesen Sie dazu auch: Nationale Reduktionsstrategie: Kein süßer Auftakt für Klöckner

Mehr zum Thema

E-Health-Forum

E-Patientenakte für alle soll sich von allein füllen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert

Lesetipps
Gefangen in der Gedankenspirale: Personen mit Depressionen und übertriebenen Ängsten profitieren von Entropie-steigernden Wirkstoffen wie Psychedelika.

© Jacqueline Weber / stock.adobe.com

Jahrestagung Amerikanische Neurologen

Eine Frage der Entropie: Wie Psychedelika bei Depressionen wirken

Gesundheitsminister Lauterbach hat angekündigt, den Entwurf für die Klinikreform am 8. Mai im Kabinett beraten lassen zu wollen. 

© picture alliance / Geisler-Fotopress

Großes Reformpuzzle

So will Lauterbach den Krankenhaus-Sektor umbauen