E-Health

ePA-Standards nur nach Gusto der Hersteller?

Ist die gematik bei ihrer e-Patientenakte zu kurz gesprungen? Das behaupten zumindest Normierungsexperten in puncto Interoperabilität.

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BERLIN. Kritik ist die gematik, also die Selbstverwaltung, gewohnt – spätestens seit sie im Dezember die technischen „Spezifikationen“ einer elektronischen Patientenakte (ePA) nach § 291a SGB V bekanntgegeben hat, wozu sie gesetzlich verpflichtet war. Mehr als Tausend Seiten stark sind die technischen Vorgaben für potenzielle ePA-Anbieter. Die ePA sollen Leistungserbringer künftig ausschließlich über die Telematikinfrastruktur mit Daten und Dokumenten befüllen, vorausgesetzt der Patient möchte das.

Nun meldet sich Integrating the Healthcare Enterprise (IHE) zu Wort, eine Initiative, die nach eigenen Angaben das Ziel verfolgt, „die Interoperabilität zwischen IT-Anwendungen und Geräten im Gesundheitswesen zu erreichen“, wie es auf der IHE-Website heißt. Getragen wird IHE unter anderem von der Health-IT-Industrie.

In einer öffentlichen Stellungnahme widerspricht sie Äußerungen der gematik, die IHE-Standards in toto bei den elaborierten Spezifikationen berücksichtigt zu haben. IHE wolle „festhalten, dass die ePA-Spezifikationen der gematik in ihrer derzeitigen Form nicht IHE-konform sind“, heißt es in der Stellungnahme. Die IHE poche auf den von der gematik zugesagten, regelhaften Austausch.

Knackpunkt: Die ePA sei nach derzeitigem Stand nicht mit anderen Systemen in der EU interoperabel. Und: Die internationalen Standards fänden nur eine „proprietäre Verwendung“ – Interessen der Hersteller stünden also im Fokus, nicht die der Nutzer. (maw)

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