Kommentar – E-Akten

Frei, freier, barrierefrei

Von Daniel Burghardt Veröffentlicht:

Jetzt ist es auch per Gesetz verankert: Die elektronische Patientenakte (ePA) soll bis zum Jahr 2021 ins Angebot der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden. So sieht es das in der vergangenen Woche verabschiedete Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vor.

Geht es nach Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), sollen Patienten künftig auch per Smartphone oder Tablet auf ihre ePA zugreifen können. Nur wird das dann auch für alle Versicherten möglich sein? Es stellt sich zum Einen die Frage, ob die Technologie und mit ihr auch die Infrastruktur bis in zwei Jahren überall verfügbar sein wird. Stichworte: 5G und Ausbau der Infrastruktur in ländlichen Regionen.

Zum Anderen ist fraglich, ob alle Patienten die ePA gleichberechtigt nutzen können. Stichwort: Barrierefreiheit. Die Konzeption von Digital-Health-Anwendungen für Versicherte mit Handicap – beispielsweise Blinde oder Sehbehinderte – ist ein Muss, will man allen Patienten den gleichen ePA-Zugang gewähren.

Dies betrifft auch ältere Patienten, deren Zahl künftig weiter steigen wird. Blickt man in die Gesellschaft, so sind Apps noch immer auf junge Nutzer zugeschnitten. Zwei Jahre bleiben, um alle ins Boot zu holen – damit die E-Akte für alle auch eine E-Akte für alle wird.

Lesen Sie dazu auch: E-Patientenakten: Mehr Tempo bei Digitalisierung nötig

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