E-Health

Digitalisierungsturbo für das Gesundheitswesen präsentiert

Sechs Verbände und Organisationen aus dem Gesundheitswesen stellen in einem gemeinsamen Papier Eckpfeiler für die digitale Transformation der Versorgung vor.

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:
Das digitalisierte Gesundheitswesen – bisher eher graue Theorie als gelebte Wirklichkeit?

Das digitalisierte Gesundheitswesen – bisher eher graue Theorie als gelebte Wirklichkeit?

© BillionPhotos.com / stock.adobe.com

BERLIN. Der Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens fehlt der Drive. Dieser Ansicht sind zumindest das Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS), der Bundesverband Managed Care (BMC), der Bund zur Verbreitung digitaler Innovationen im Gesundheitswesen (BVdIG), das Deutsche Netzwerk Versorgungsforschung (DNVF), die Gesellschaft für Recht und Politik im Gesundheitswesen (GRPG) sowie der Verband digitale Gesundheit (VdigG).

Ihrem Ärger über das mangelnde Tempo haben sie jetzt, wie bereits kurz berichtet, Luft gemacht – in einer gemeinsamen Erklärung zu den "Eckpfeilern für eine digitale Transformation des deutschen Gesundheitswesens".

Als ihre Eckpfeiler benennen sie:

  • Der auf Paragraf 630g fußende Rechtsanspruch der Patienten auf die digitale Verfügbarkeit ihrer Daten solle endlich umgesetzt werden.
  • Digitale Anwendungen und Lösungen sollen zwingend interoperabel sein und sich – wo sinnvoll – an internationalen Standards orientieren. Dafür solle Paragraf 291d SGB V um praxisrelevante und intersektorale Schnittstellenlösungen, die auch die Bereiche Apotheken, Pflege, Reha und Heilmittelerbringer umfassen, verbindlich ergänzt werden.
  • Der Ärztetag solle im Mai in Erfurt ein Zeichen für die bundesweit einheitliche Lockerung des Fernbehandlungsverbotes für Ärzte und andere Berufsgruppen über Pilotprojekte hinaus setzen und die Musterberufsordnung für Ärzte entsprechend anpassen.
  • An der Digitalisierung sollen über Ärzte und Bürger/Patienten hinaus alle Gesundheitsprofessionen sowie öffentliche und private Kostenträger – einschließlich der Beihilfestellen und Berufsgenossenschaften – beteiligt werden.
  • Die Digitalisierung solle für die Leistungserbringer Pflicht, für die Patienten freiwillig sein.
  • Patienten müssten eine freiwillige Spende ihrer Daten zu Forschungszwecken nicht nur rechtlich, sondern auch technisch einfach möglich sein.
  • Für die Akteure im Gesundheitswesen solle ein dauerhaftes und angemessenes Innovationsbudget für digitale Versorgungsmodelle im Rahmen selektivvertraglicher Regelungen geschaffen werden, um solche Angebote ausreichend und vergleichend auf Evidenz evaluieren zu können.
  • Analog zum Ausbau der Gesundheitskompetenz ("Health Literacy") solle die "Digital Health Literacy" gefördert werden – nicht nur bei Patienten, sondern insbesondere auch in der Politik und bei allen Akteuren im Gesundheitswesen.
  • Bund und Länder müssten für einen flächendeckenden Breitbandausbau und eine umfassende Internetverfügbarkeit sorgen, nicht zuletzt, um in strukturschwachen Regionen die Gesundheitsversorgung langfristig auch mithilfe von E-Health-Anwendungen aufrechterhalten zu können.
  • Es bedürfe eines gesamtgesellschaftlichen ethischen Diskurses darüber, für welche Bereiche und Anwendungen der Digitalisierung künftig opt-in/opt-out-Lösungen festzulegen sind. Als Beispiel dienten die Organspende oder Patientenverfügung.

Die Verbände und Organisationen verstehen ihr Digitalisierungs-Postulat als Anstoß für eine Diskussion zur zielführenden, zügigen Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens.

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