E-Health
Gesundheitsexperten setzen auf Nachfolgegesetz
Auf der Medica hagelte es massive Kritik am Entwurf für das E-Health-Gesetz. Knackpunkt waren für Vertreter von Kassen und Forschung die fehlenden Vorgaben für einen standardisierten Austausch im Gesundheitswesen.
Veröffentlicht:DÜSSELDORF. Das von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) initiierte E-Health-Gesetz schafft für Vertreter des Gesundheitswesens durchaus Anreize zur intersektoralen Kommunikation.
Der vorgelegte Gesetzesentwurf gebe aber keine Antwort auf die Frage, wie genau intersektoral kommuniziert werden solle.
Diese Kritik am E-Health-Gesetz übte die Medizininformatikerin Professor Britta Böckmann von der Fachhochschule Dortmund im Rahmen des Medica Health IT Forums in Düsseldorf bei einer Podiumsdiskussion zum Thema "Telemedizin und Digitales Gesundheitswesen in NRW und International".
SNOMED als Basis-Medizinsprache?
Zwar sei inzwischen klar, dass unterschiedliche Anforderungen an den stationären Entlassbrief und den Arztbrief im ambulanten Sektor bestünden, so Böckmann.
Nicht vorgesehen sei aber eine aus ihrer Sicht dringend notwendige Festlegung auf eine Medizinsprache als verbindliche Basis.
"Nur so können Missverständnisse in der Kommunikation verhindert werden", mahnte sie. Böckmann schlug vor, die Systematized Nomenclature of Medicine - Clinical Terms (SNOMED CT) als Referenz-Medizinsprache festzulegen - vielleicht im Rahmen eines E-Health-Gesetzes II.
Um den langfristigen Erfolg von E-Health in Deutschland sicherzustellen, forderte Böckmann in Düsseldorf unter anderem die Einrichtung eines Think Tanks unter der Leitung eines der Bundesregierung unterstellten E-Health-Beauftragten.
Elektronische Fallakten sind für den stationären Sektor der Schlüssel zum Erfolg, wenn es um E-Health geht. Dieser Ansicht ist zumindest Burkhard Fischer, bei der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen Referatsleiter Qualitätsmanagement, IT und Datenanalyse.
Die E-Fallakten könnten alle Behandelnden auf den gleichen Informationsstand bringen, seien sofort und überall verfügbar und sorgten für mehr Behandlungssicherheit sowie Qualität, wie Fischer betonte.
In NRW sei für die 360 Kliniken und rund 40.000 Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapiepraxen pro Jahr mit insgesamt einer Milliarde Dokumente zu rechnen, die digital verwaltet werden müssten.
Budgetverantwortung auf Netzebene
Die mit dem E-Health-Gesetz unter anderem angestrebte Vermeidung von Medikationsfehlern kann nach Auffassung von Helmut Hildebrandt, Vorstand der OptiMedis AG und der Gesundes Kinzigtal GmbH, im Rahmen einer integrierten digitalen Gesundheit durchaus erreicht werden.
Wie er in Düsseldorf mit Blick auf die Erfahrungen im Kinzigtal erläuterte bringe die integrierte regionale Budgetverantwortung auf Netzebene zwei Interessenperspektiven zusammen, die von Netzseite gewünschte Optimierung der Prozessabläufe und der Wirtschaftlichkeit sowie die von Kassenseite geforderte Optimierung des Outcomes der Versorgung.
Für die Zukunft sei es auch denkbar, als Netz E- und M-Health-basiert zum Beispiel kleine Firmen in puncto Betrieblichem Gesundheitsmanagement zu unterstützen.
Für Günter van Aalst, Leiter der TK-Landesvertretung NRW, wird die Diskussion um die Datensicherheit bei E-Health falsch geführt.
"Die Verantwortung für seine Gesundheitsdaten hat der Versicherte", stellte er klar. Verbraucherschützer versuchten aber, die Betroffenen zu verunsichern, so van Aalst. "Hoher Datenschutz muss transparent gestaltet werden", so sein Plädoyer.