Fernbehandlung

Der reine Telearzt kommt

Fernbehandlung ohne Erstkontakt in der Praxis? Im Ländle wird dieses Modell jetzt erstmals getestet. Die Kammer dort hat gerade das erste Projekt genehmigt.

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Die Südwest-Kammer ist bundesweit die erste, die eine ausschließliche Fernbehandlung von Patienten gestattet.

Die Südwest-Kammer ist bundesweit die erste, die eine ausschließliche Fernbehandlung von Patienten gestattet.

© Andrey Popov / stock.adobe.com

STUTTGART. Die Landesärztekammer Baden-Württemberg hat das erste Modellprojekt zur ausschließlichen Fernbehandlung von Patienten genehmigt.

Getragen wird das auf zwei Jahre angelegte Projekt vom Unternehmen TeleClinic GmbH in München sowie zwei privaten Krankenversicherungen, der Barmenia sowie einem weiteren großen PKV-Anbieter. Das teilte eine Sprecherin der TeleClinic auf Anfrage mit.

Der Genehmigung sei eine sorgfältige Prüfung vorausgegangen, sagte Landesärztekammer-Präsident Dr. Ulrich Clever der "Ärzte Zeitung". Dabei habe der sogenannte "verantwortliche Arzt" gegenüber der Kammer garantiert, dass ausschließlich Ärzte aus Baden-Württemberg eingesetzt werden und dass der Facharztstandard eingehalten wird.

Die Behandlung in dem Modellprojekt darf somit nicht durch im Ausland ansässige Ärzte erfolgen, stellte Clever klar. Festgelegt wurden auch die Dokumentationspflichten der Teleärzte.

"Wir betreten damit Neuland"

Die Südwest-Kammer ist bundesweit die erste, die eine ausschließliche Fernbehandlung von Patienten gestattet. "Wir betreten damit Neuland", sagte Clever. Der Kammer-Chef ließ erkennen, dass zeitnah auch eine Entscheidung über den Antrag der KV Baden-Württemberg erfolgen könnte.

Die Körperschaft will in den Regionen Tuttlingen und Stuttgart das Projekt "Doc Direkt" erproben und damit den Ansturm gesetzlich versicherter Patienten auf die Notfallpraxen bremsen.

Insgesamt habe die Kammer "eine Handvoll" erfolgversprechender Projektskizzen erhalten, die geprüft werden. Insgesamt seien rund 100 Anfragen eingegangen. Allein die Hälfte habe sich aber auf die Fernbehandlung von Bestandspatienten bezogen – was schon bisher von der Berufsordnung gedeckt ist, erinnerte Clever.

Es gibt Nachahmer

Bei der ausschließlichen Fernbehandlung dagegen begegnen sich Arzt und ein ihm bisher unbekannter Patient beispielsweise am Telefon oder via Handy-App. Dann darf der Arzt eine individuelle Diagnose stellen und die Therapie einleiten, erläuterte Clever.

Im Juli 2016 hatte die Kammer als erste in Deutschland die Berufsordnung geändert und dazu eingeladen, Modellprojekte einzureichen. Er habe "nicht geahnt, welche Dimensionen diese Entscheidung haben wird", so Clever.

Denn es gibt Nachahmer: Am Sonntag erst entschied der Bayerische Ärztetag, eine alleinige Fernbehandlung könnte unter definierten Voraussetzungen möglich werden.

Dazu zählten die Delegierten die Aufklärung der Patienten über die Grenzen telemedizinischer Maßnahmen oder die sorgfältige Auswahl der Behandlungssituationen, die dafür in Frage kommen. (fst)

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