TI-Finanzierung

KBV will nachverhandeln

Wird die Anbindung der Vertragsarztpraxen an die Telematikinfrastruktur teurer als erwartet, weil der Wettbewerb der Hardware-Anbieter ausbleibt?

Christoph WinnatVon Christoph Winnat Veröffentlicht:
Ab Januar 2019 sollen Ärzte die Versichertendaten online abgleichen können.

Ab Januar 2019 sollen Ärzte die Versichertendaten online abgleichen können.

© Peter Atkins / Stock.Adobe.com.

BERLIN. Die KBV will die Förderpauschalen zur Praxisanbindung an die Telematikinfrastruktur mit dem GKV-Spitzenverband nachverhandeln.

Außerdem will sie bei der Bundesregierung darauf hinwirken, dass die Sanktionsfrist für den Beginn des Online-Abgleichs der Versichertendaten um ein halbes Jahr auf Anfang Juli 2019 verlängert wird. Das kündigte Dr. Thomas Kriedel am Freitag an.

Das KBV-Vorstandsmitglied berichtet von nurmehr schleppendem Fortschritt in Sachen Praxisanbindung. Bislang gebe es noch immer nur einen einzigen Konnektoren-Anbieter.

Kriedel: "Unsere Marktanalyse aus den zum jetzigen Zeitpunkt verfügbaren Informationen hat ergeben, dass im dritten Quartal 2018 voraussichtlich kein Angebot verfügbar sein wird, das die Refinanzierung der TI-Komponenten sichert".

Soll heißen: Die Annahme, dass zunehmender Wettbewerb unter den Anbietern der TI-Komponenten die Preise purzeln lässt, geht nicht auf. Demnach wäre aber auch die mit dem GKV-Spitzenverband vereinbarte finanzielle Förderung der Praxisanbindung – gemäß besagter Annahme zeitlich abgestaffelt – irgendwann nicht mehr kostendeckend.

Die Praxen, erläutert Kriedel, blieben "auf einem Teil der Kosten für die TI-Komponenten sitzen, weil die Marktpreise über den Erstattungsbeträgen liegen".

Zur Erinnerung: Im 1. Quartal 2018 beträgt die Förderung 2557 Euro, im 2. Quartal 2345 Euro und ab dem 3. Quartal dieses Jahres nur noch 1155 Euro.

TI-Anbindung sollte bereits Ende Juni 2016 stehen

Darüber hinaus befürchtet der KBV-Vorstand aber auch, dass wegen der ausbleibenden Anbietervielfalt die Anbindung der Praxen an die Telematikinfrastruktur einmal mehr ins Stocken gerät und damit das Risiko wächst, dass die gesetzlich vorgesehenen Sanktionen greifen.

Nach früheren Plänen des Gesetzgebers sollte die TI-Anbindung bereits Ende Juni 2016 stehen, war aber nicht zuletzt wegen Problemen bei Gematik und Komponenten-Herstellern immer wieder verschoben worden – und damit auch die gesetzlich vorgesehene Sanktionsfrist, zuletzt auf den 1. Januar 2019.

Praxen, die bis dahin nicht an der initialen Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte, dem Stammdatenmanagement teilnehmen, werden solange mit einem Prozent Honorarabzug bestraft, bis das Stammdatenmanagement auch bei ihnen läuft.

Schuld an der erneut drohenden Verzögerung seien aber nicht die Vertragsärzte, sondern "der Markt, der nicht liefern kann".

Man werde jetzt "sofort" in Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband einsteigen, "um die aktuellen Marktpreise bei der Finanzierung der TI-Komponenten zu berücksichtigen", so Kriedel.

Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbandes bestätigte, dass die Finanzierungsvereinbarung zur TI-Anbindung Nachverhandlungen vorsehe, etwa wenn sich die Preise für die TI-Komponenten ändern. Mehr wollte Lanz dazu nicht sagen – was allerdings auch keine pauschale Zurückweisung des Ansinnens bedeutet, die Förderung anzuheben.

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