BFH prüft: Zahlen Familien zu viel Steuern?

MÜNCHEN (ava). Ob Eltern mit erwachsenen Kindern in der Ausbildung höhere Freibeträge zustehen, muss der Bundesfinanzhof prüfen.

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Möglicherweise zahlen Eltern mit Kindern in der Ausbildung zu viel Steuern. Eltern haben geklagt, dass sie für ihr erwachsenes Kind, das auswärts studiert und dort wohnt, im Monat nur 77 Euro (924 Euro im Jahr) Ausbildungsfreibetrag abziehen dürfen.

Das ist viel weniger als bis Anfang 2002, weil seitdem der Freibetrag gekürzt wurde. Zwar gibt es außerdem für jedes Kind 2 160 Euro Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung (im Monat 180 Euro). Diese Kinderfreibeträge wirken sich aber erst ab höherem Einkommen aus - zum Beispiel für Eltern mit zwei Kindern erst ab rund 68 500 Euro Jahreseinkommen. Das sächsische Finanzgericht hält das für rechtens (Az.: 4 K 17/05). Nun muss der Bundesfinanzhof prüfen, ob es verfassungsgemäß ist, dass sich die Ausbildungskosten nur gering oder gar nicht auswirken.

Tipp: Eltern mit Kindern in der Ausbildung sollten gegen ihren Steuerbescheid Einspruch einlegen und um Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung bitten.

Az.: III R 104/07

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