Finanzberater haftet für utopische Renditeversprechen

Veröffentlicht:

NEU-ISENBURG (reh). Bietet ein professioneller Finanzberater seinem Kunden eine Anlage an, die wirtschaftlich unmöglich ist, haftet er für den Schaden des Anlegers - und zwar auch für den Zinsausfall des eingesetzten Kapitals. Das entschied das Landgericht (LG) Coburg.

Im verhandelten Fall hatte ein Finanzfachmann einem langjährigen Kunden die Vermittlung eines "bank-to-bank-Geschäfts" angeboten. Bei 100-prozentiger Absicherung der Kapitaleinlage versprach er Renditen von 100 Prozent in 40 Wochen oder 350 Prozent in zwei Jahren.

Dem Finanzberater hätte bekannt sein müssen, dass solche Renditen allenfalls durch hoch spekulative Geschäfte zu erwirtschaften seien, so die Richter. Daher habe er den Kläger so zu stellen, wie er ohne die Geldanlage stünde. Das heißt: Rückzahlung der Vermittlungsprämie und Erstattung anderweitig möglicher Anlagezinsen in Höhe klassischer Anlagezinsen von fünf Prozent.

Az.: 21 O 135/08

Schlagworte:
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

In Zahlen

Ärztemangel? Wir haben mal nachgerechnet

Interview

DDG-Chefin Bitzer: „Diabetes-Tsunami rollt ungebremst auf uns zu“

Lesetipps
„Kein Krankenhaus kennt momentan seine Zukunftsperspektive“: Der unparteiische Vorsitzende des G-BA, Professor Josef Hecken.

© Rolf Schulten

Kritik an Regierungsplänen

G-BA-Chef Hecken: Ärzten droht Burn-out nicht vom Geldzählen!