Unwetterschäden: ein Fall für die Versicherung

Unwetter waren in letzter Zeit nicht selten. Viele Städte sind im Regen regelrecht abgesoffen. Doch wer kommt für die Schäden auf?

Von Wolfgang Büser Veröffentlicht:

Das weniger Angenehme vorweg: Für die zum Teil meterhohen Wasserstände in Kellern mit den daraus folgenden Verwüstungen kommen die Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen nicht auf. Solche Überschwemmungsschäden können aber mit einer Elementarschadenversicherung abgedeckt werden. Diese wird zusätzlich zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgeschlossen.

Und wenn Regenwasser in die Wohnung eingedrungen ist? Das könnte ein Fall für die Hausratversicherung sein. Allerdings müsste der Regen durch ein eingedrücktes Fenster oder ein (teil-)abgedecktes Dach die Wohnungsbesitzer überrascht haben. Fenster "auf Kipp", die peitschenden Regen geradezu einladen, sich auf Teppichen und Mobiliar breitzumachen, wären versicherungsschädlich. Die Bedingungen der Hausratversicherer sehen Leistungen normalerweise nur für Schäden durch Leitungswasser vor.

Gilt das auch für die Wohngebäudeversicherung? Ja, allerdings richtet Regenwasser, das Wohnungen heimgesucht hat, üblicherweise keine oder nur sehr geringe Schäden an der Bausubstanz an.

Bei Schäden durch Sturm müssen sich Hausbesitzer an die Wohngebäudeversicherung wenden. Hat der Sturm Schindeln vom Dach gerissen oder Fensterscheiben eingedrückt, so sind die Folgeschäden ebenfalls durch die Wohngebäudeversicherung gedeckt. Bedingung: Der Sturm hatte mindestens Windstärke 8.

Die Wohngebäudeversicherung ist auch zuständig, wenn Geräteschuppen, Hundehütten oder Zäune beschädigt werden - allerdings nur, wenn dies eigens mitversichert ist.

Wie sind Schäden durch Blitzeinschläge abgesichert? Zerstört ein Blitz Teile eines Hauses oder Mobiliar, so sind wiederum die Wohngebäude-/Hausratversicherer am Zuge. Schlägt er in eine Stromleitung ein, so können Fernseher und andere Geräte bis hin zum Personalcomputer beschädigt werden. In diesem Fall leistet die Hausratversicherung nur dann, wenn sie Überspannungsschäden einschließt.

Auch Hagelschäden sind über die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung versichert, wenn etwa Fensterscheiben zerstört wurden. Schäden am Auto sind ein Fall für die Teilkaskoversicherung, die natürlich auch in der weitergehenden Vollkaskoversicherung enthalten ist. Teil- oder Vollkasko kommen auch für Schäden auf, wenn das Auto in einer Wasserlache stecken bleibt.

Infoflyer "Land unter - Schutz vor Überschwemmung und Hochwasser" vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft unter www.gdv.de

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