Der Tipp

Verlustnachweis bei Einbruch wichtig

Veröffentlicht:

Ärzte, die exklusive Schmuckstücke oder Armbanduhren besitzen, sollten diese fotografieren. So können sie den Besitz im Falle eines Einbruchs gegenüber dem Hausratversicherer nachweisen. Denn anders als beim üblichen Hausrat reicht es nicht aus, ein Verzeichnis aufzustellen. Die Wertobergrenze für mitversicherte Gegenstände wie Schmuck liegt in der Regel bei 20 Prozent der Versicherungssumme. Dieser Wert kann von einem Einzelstück ausgefüllt werden, aber auch von mehreren, weniger wertvollen Schmuckstücken.

"Insbesondere bei höherwertigen Wertsachen ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, das Vorhandensein und den Wert der Sachen durch Rechnungen, Zertifikate, Fotos und Beschreibungen zu belegen", sagt Gabriele Scheidt von der Provinzial Rheinland. Besitzt er mehrere Schmuckstücke, ist es sinnvoll, sie in einer Kartei zusammenfassen. Wichtig ist, die Kartei regelmäßig zu aktualisieren und den Versicherer über Veränderungen wie den Zu- oder Verkauf eines Stücks zu informieren.(lks).

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Gesundheitsreport der AOK Rheinland-Hamburg

Defizite beim Zusammenwirken von Haus- und Fachärzten

Lesetipps
Perianale Herpesinfektion: Bietet sich da eine Impfung an?

© Porträt: BVKJ | Spritze: Fiede

Sie fragen – Experten antworten

Perianale Herpesinfektion: Bietet sich da eine Impfung an?

Kein Weg zurück? Für die Atemwegsobstruktion bei COPD gilt dies seit einiger Zeit – laut GOLD-COPD-Definition – nicht mehr.

© Oliver Boehmer / bluedesign / stock.adobe.com

Lungenerkrankung

COPD: Irreversibilität nicht akzeptiert!

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung