Steuer 2009: Neue Regeln bei den Werbungskosten

Bei der Einkommensteuererklärung für 2009 läuft jetzt die heiße Phase an. Für Ärzte interessant: Die Regeln fürs häusliche Arbeitszimmer und private Umzüge.

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NEU-ISENBURG (reh). Pünktlich im Frühjahr geht sie meist los: Die Suche nach allen wichtigen Dokumenten für die Einkommensteuererklärung. Denn offiziell endet die Frist für die Abgabe der Steuererklärung 2009 am 31. Mai 2010. Allerdings lässt sich diese Frist auf Antrag verlängern.

Praxisinhaber, die ihre Steuererklärung mit Steuerberater machen, haben ohnehin bis zum 31. Dezember Zeit. Und wer gar nicht verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, der kann sie sogar bis Ende 2013 hinauszögern.

Dabei bleiben auch für die Einkommensteuererklärung 2009 die Werbungskosten ein wichtiges Thema. Für Ärzte nicht uninteressant sind die Regelungen zum Arbeitszimmer. Ob und wie weit die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer absetzbar sind, damit beschäftigen sich zwar derzeit die Gerichte. Das heißt aber nicht, dass Ärzte Arbeitsmittel, die beruflich oder betrieblich (also durch die Praxis) veranlasst sind, nicht als Werbungskosten geltend machen können. Selbst, wenn sich diese Arbeitsmittel im häuslichen Arbeitszimmer befinden, können daher Computer, Aktenschrank oder Telefon erst einmal bei der Steuererklärung angegeben werden. Das Finanzamt wird sie in der Regel zwar nicht mit dem vollen Wert ansetzen, aber zumindest ein gewisser Teilwert kann die Steuerlast senken. Und Ärzte sollten trotzdem die Kosten für ihr häusliches Arbeitszimmer angeben. Denn vom Bundesministerium der Finanzen wurde ein Vorläufigkeitsvermerk in Sachen Arbeitszimmer erteilt, da entsprechende Urteile der Gerichte noch ausstehen. Dadurch bleibt der Steuerbescheid automatisch offen und wird im Falle eines positiven Gerichtsentscheids auch automatisch korrigiert.

Neu ist aber noch etwas: Auch für privat veranlasste Umzüge können Aufwendungen geltend gemacht werden. So lassen sich die Arbeitskosten als haushaltsnahe Dienstleistungen mit 20 Prozent von maximal 20 000 Euro Kosten, also höchstens 4000 Euro, ansetzen.

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