Wertpapiere geerbt? Dann wird doppelt besteuert

MÜNCHEN (mwo). Wer Wertpapiere erbt, muss auf noch ausstehende Zinsen sowohl Erbschafts- wie auch Einkommensteuer bezahlen. Dabei kann er die zu erwartende Einkommensteuer nicht vom Erbe abziehen, hat der Bundesfinanzhof entschieden.

Veröffentlicht:

Nach dem jetzt schriftlich veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München handelt es sich nicht um eine unzulässige doppelte Besteuerung. Seit 2009 wird allerdings die Erbschaftssteuer auf die Einkommensteuer angerechnet.

Der Kläger hatte von seinem Ende 2001 verstorbenen Bruder festverzinsliche Wertpapiere geerbt. Für die Zeit bis zum Tod des Bruders wurden ihm 2002 noch 97 000 Euro Zinsen ausbezahlt, wovon die Bank bereits 30 Prozent Kapitalertragsteuer einbehalten hatte. Der Erbe gab die Zinsen auch bei seiner Einkommensteuererklärung an, was insgesamt zu einer Kapitalertrag- und Einkommensteuerbelastung von fast 50 000 Euro führte. 2004 forderte das Finanzamt die Erbschaftsteuer, insgesamt 2,45 Millionen Euro. Dabei rechnete das Finanzamt die auf die Zinsen gezahlte Einkommensteuer nicht auf die Höhe des Erbes an. Mit seiner Klage machte der Erbe eine unzulässige Doppelbesteuerung geltend.

Dem folgte der BFH nicht. Bei der Erbschaftssteuer gelte das Stichtagsprinzip; dies schließe die Berücksichtigung der erst zukünftigen und zudem vom weiteren Einkommen des Erben abhängigen Einkommensteuer aus.

Als Konsequenz ist eine seit 2009 gültige Neuregelung erst recht rechtmäßig. Sie sieht vor, dass umgekehrt die Erbschaftssteuer bei der Einkommensteuer angerechnet wird. Eine entsprechende Regelung galt auch bereits bis 1998.

Az.: II R 23/09

Schlagworte:
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Antikörper macht‘s möglich

Zähne einfach nachwachsen lassen – wie beim Hai?

Digitalisierung und Medikamente

Apotheker entwickelt eigene E-Rezept-App

Lesetipps
Wo lang im Gesundheitswesen? Der SVR Gesundheit und Pflege empfiehlt mehr Richtungspfeile für alle Akteure.

© StefanieBaum / stock.adobe.com

Sachverständigenrat Gesundheit und Pflege

Gesundheitsweise empfehlen Primärversorgung für alle – und Quotierung der Weiterbildung

„Wenn die Politik Wissenschaftlern sagen würde, wir wollen dieses oder jenes Ergebnis, ist das Propaganda.“ Klaus Überla – hier im Treppenhaus seines Instituts – über Einmischungen aus der Politik.

© Patty Varasano für die Ärzte Zeitung

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer