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Schweiz

Steuern und Abgaben variieren von Kanton zu Kanton

Höhere Gehälter sowie niedrigere Steuern versüßen deutschen Ärzten die Arbeit in der Schweiz.

Von Richard Haimann Veröffentlicht:

BERN. Immer mehr deutsche Ärzte zieht es in die Schweiz. "Die Gehälter sind höher, die Arbeitsbelastungen, Steuern und Sozialabgaben geringer", fasst der Marburger Bund die Vorzüge zusammen, die das Alpenland Ärzten bietet.

Bereits zehn Prozent der in der eidgenössischen Republik tätigen Ärzte sind deutsche Staatsbürger, hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung ermittelt. Seit die Schweiz 2004 den Inländervorrang bei der Besetzung von Arbeitsplätzen abgeschafft hat, nehmen jedes Jahr mehr als 1000 deutsche Ärzte einer Beschäftigung im Nachbarland an.

Schon junge Ärzte profitieren nach einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) von einem Wechsel in die Schweiz. In deutschen kommunalen Kliniken erhalten Assistenzärzte im ersten Jahr ein Bruttomonatsgehalt von 3700 Euro.

In der Schweiz variieren die Gehälter zwar stark von Kanton zu Kanton. Im schlechtesten Fall verdient ein Assistenzarzt jedoch mit umgerechnet 4000 Euro immer noch 8,1 Prozent mehr als in Deutschland. Im Kanton Luzern beträgt das Plus sogar bis zu 62 Prozent. Die dortigen Kliniken zahlen bis zu 6000 Euro im Monat.

Zudem verbleibt in der Schweiz deutlich mehr Netto vom Brutto: Die Einkommensteuer setzt sich aus einer Bundes-, einer Kantonal- und einer Gemeindesteuer zusammen, ist dabei aber sehr viel niedriger als in Deutschland. In Zürich kassieren die Schweizer Steuerbehörden bei einem Bruttojahresgehalt von umgerechnet 60.000 Euro lediglich 2650 Euro.

Grenzgänger, die weiterhin in Deutschland wohnen, müssen ihr Gehalt hingegen beim hiesigen Fiskus nach hiesigen Sätzen versteuern. "Darüber hinaus führt der Arbeitgeber in diesem Fall 4,5 Prozent des Bruttolohns als Quellensteuer an die Schweizer Steuerbehörden ab", erläutert ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums. Dieser Betrag kann anschließend bei der Einkommensteuererklärung in Deutschland geltend gemacht werden.

Auch die Sozialversicherungsbeiträge sind in der Schweiz deutlich niedriger. "Der Arbeitnehmeranteil an der Renten- und Pflegeversicherung beträgt 5,05 Prozent des Bruttolohns", sagt ein Sprecher des Schweizer Bundesamtes für Gesundheit.

Die Höhe des Festbeitrags zur obligatorischen Krankenversicherung variiert von Kanton zu Kanton. "Gedeckt sind damit die Kosten für die Behandlung bei Ärzten und in Spitälern des jeweiligen Wohnkantons sowie von Notfallbehandlungen in anderen Kantonen", erläutert der Sprecher.

Behandlungen in Spitälern anderer Kantone werden aber nur in Höhe der Kosten des Tarifs des Wohnkantons getragen. Zudem müssen Patienten bei jeder Behandlung einen Selbstbehalt leisten, der ebenfalls von Kanton zu Kanton variiert. Durch eine private Zusatzversicherung kann dieser Eigenanteil sowie die zahnmedizinische Behandlung jedoch problemlos abgedeckt werden.

Die Suche nach einem Arbeitsplatz in der Schweiz können deutsche Ärzte am heimischen Computer starten. Die deutsche Bundesagentur für Arbeit bietet über ihre Internetseite auch Stellenangebote Schweizer Spitäler an (www.arbeitsagentur.de › Jobbörse › erweiterte Suche › Land ändern).

Darüber hinaus sind Stellen auf der Website des Arbeitsplatzportals der EU-Kommission (EURES) gelistet (eures.europa.eu).

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