Beiträge steigen: Bis zu 593 Euro gehen an die Krankenkasse

Es war schon fast ein historischer Vorgang: 2011 ist die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung gesunken - das hatte es seit 1949 nicht gegeben. 2012 kehrt voraussichtlich die Normalität zurück.

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KAMEN (bü). Die Bezugsgrößen und Bemessungsgrenzen für die Krankenversicherung werden für 2012 vermutlich steigen. Ein Regierungsentwurf sieht folgende Änderungen vor:

Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) in der Krankenversicherung: 50.850 Euro statt 49.500 Euro. Das ergibt Monatsbeträge von 4237 Euro statt 4125 Euro

Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung: 45.900 Euro statt 44.550 Euro im Jahr. Das entspricht monatlich 3825,00 Euro statt 3712,50 Euro

Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung: 67.200 Euro pro Jahr (5600 Euro im Monat) statt 66.000/5500 Euro

Gesamt-Beitragssatz zur Krankenversicherung: weiterhin 15,5 Prozent - wovon die Arbeitnehmer 8,2 Prozent und die Arbeitgeber 7,3 Prozent tragen (entsprechend ist die Aufteilung bei Rentenbeziehern zu Lasten der Rentner). Der Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent für die Krankenversicherten soll unverändert bleiben

Krankenversicherungs-Höchstbeiträge: Sie sollen 2012 statt 575,43 Euro 592,88 Euro im Monat betragen. Davon tragen die Arbeitnehmer 313,65 Euro und die Arbeitgeber (Rententräger) 279,23 Euro.

Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wird weiter drei Prozent ausmachen. Die neuen Höchstbeiträge: statt 165 Euro dann 168 Euro monatlich, die sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen.

Die Minijob-Grenze bleibt unverändert bei 400 Euro monatlich.

Ebenso wird die Geringverdiener-Grenze (bedeutsam für Auszubildende) von 325 Euro monatlich nicht angehoben. Bei Ausbildungsvergütungen bis zu diesem Satz trägt der Arbeitgeber die Beiträge allein.

Unverändert 400 Euro beträgt im nächsten Jahr auch die Hinzuverdienstgrenze für vorzeitige Erwerbsminderungs- beziehungsweise Altersrentner. Zweimal pro Jahr kann das Doppelte dieses Grenzwertes verdient werden.

Leicht erhöht ist die Einkommensgrenze, bis zu der Ehegatten und Kinder kostenfrei mitversichert sein können: 375 Euro monatlich, für Minijobber 400 Euro.

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