Spendabel sein rentiert sich mehr als früher

Private Wohltäter werden vom Fiskus großzügig gesponsert. Sie können ihre Gaben bis zu viermal höher ansetzen als vor einigen Jahren.

Von Wolfgang Büser Veröffentlicht:
Gutes tun belohnt der Fiskus mit höherer Steuerersparnis.

Gutes tun belohnt der Fiskus mit höherer Steuerersparnis.

© Robert Kneschke / fotolia.com

NEU-ISENBURG. Manche glauben es immer noch nicht, ist aber eine Tatsache: Private Wohltäter können ihre Spenden an Vereine und karitative Organisationen bis zu viermal großzügiger ansetzen als noch vor Jahren.

Und das Finanzamt belohnt sie mit einer entsprechend höheren Steuerersparnis.

Der Fiskus erkennt jährliche Spenden für "gemeinnützige" Zwecke, etwa für den Lieblings-Sportverein, bis zu 20 Prozent der Gesamteinkünfte an. Früher waren es maximal fünf Prozent.

Gaben für "mildtätige" oder "wissenschaftliche" Zwecke, etwa für die örtliche Kirchengemeinde, waren vorher bereits bis zu zehn Prozent begünstigt.

Hier wurde der steuerliche Abzugsbetrag um 100 Prozent auf 20 Prozent verdoppelt. Diese Grenze gilt nun insgesamt für alle förderungswürdigen Zwecke.

Spenden für Großverdiener rentabler

Ein Beispiel: Beträgt das Gesamteinkommen (dabei handelt es sich im Wesentlichen um die Bruttoeinkünfte abzüglich Werbungskosten) 60.000 Euro im Jahr, so können insgesamt bis zu 12.000 Euro Spenden Steuern sparen helfen.

Das heißt: Die Beträge werden nicht von der Steuerschuld abgezogen, sondern vom steuerpflichtigen Einkommen. Die Ersparnis ergibt sich dann aus dem persönlichen Steuersatz, macht sich also für Großverdiener stärker positiv bemerkbar als für Bezieher kleinerer Einkommen.

Ein weiteres Bonbon aus Wolfgang Schäubles Steuerkasse: Übersteigt die Summe der in einem Jahr geleisteten Spenden den maximal absetzbaren Betrag, so können die steuerlich nicht mehr berücksichtigten Beträge auf die folgenden Jahre übertragen werden. Und das ohne zeitliche Begrenzung.

Mit "Spendenüberhang" aus 2011 auch im noch in 2012 Steuern sparen

2000 Euro "Spendenüberhang" aus 2011 kann also noch im Jahr 2012 Steuern sparen helfen - soweit dann nicht wiederum die 20 Prozent-Grenze überschritten wird (was ja erneut zur Übertragung auf die Folgejahre führen würde).

Außerdem: Waren früher Spenden bis zu 100 Euro ohne eine Bestätigung des Empfängers von der Steuer absetzbar, so brauchen nunmehr Überweisungen bis zu 200 Euro nicht mehr extra bescheinigt zu werden. Dem Fiskus genügt jetzt ein Zahlungsbeleg der Bank beziehungsweise der Kontoauszug mit Angaben zum Empfänger und dem Verwendungszweck.

Schließlich: Bei den so genannten Großspenden, also Einzelüberweisungen von mehr als 25.565 Euro, gab es für den Spender früher die Möglichkeit, die Spende auf sieben Jahre zu verteilen: auf das Jahr der Zuwendung, das Vorjahr sowie auf die folgenden fünf Jahre. Die Rücktragsmöglichkeit ist gestrichen worden. Nunmehr können Spenden nur noch "vorgetragen" werden.

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