Schufa

So wird die Selbstauskunft nicht zur Kostenfalle

Wer wissen will, welche Eintragungen die Schufa über ihn gespeichert hat, kann dafür eine kostenlose Auskunft anfordern. Doch wer nicht aufpasst, muss plötzlich zahlen.

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Schufa-Beratungsbüro: Selbstauskunft am besten nicht formlos anfordern.

Schufa-Beratungsbüro: Selbstauskunft am besten nicht formlos anfordern.

© Horst Galuschka / imago

NEU-ISENBURG (bü). Jeder Bundesbürger, der wissen möchte, ob bei der "Schufa" (der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) Eintragungen über ihn registriert sind, die Schwierigkeiten machen könnten bei einem angestrebten Mietverhältnis, einem Bankkredit oder auch nur einem neuen Handyvertrag, der kann die Auskunft darüber kostenlos erhalten.

Und dies einmal pro Jahr. Allerdings birgt schon die Anforderung eine Kostenfalle in Höhe von 18,50 Euro.

In diese Falle tappt, wer etwa eine formlose schriftliche Anfrage an die Schufa stellt. Denn dann kann es passieren, dass die Schufa die Anfrage als Schufa-Bonitätsauskunft deutet und erst einmal eine Einzugsermächtigung in Höhe von 18,50 Euro einfordert.

Doch eine Bonitätsauskunft braucht nur, wer eine "beweiskräftige Auskunft" etwa zur Vorlage bei einem Geschäftspartner benötigt.

Gedruckt wird sie auf speziellem Briefpapier mit Wasserzeichen, womit die "wirtschaftliche Vertrauenswürdigkeit unter Beweis" gestellt werden könne.

In vielen Fällen - und zur Kontrolle der eingetragenen Daten ohnehin - reicht aber die kostenfreie Selbstauskunft. Um an diese zu kommen, sind folgende Schritte einzuhalten:

  • Im Internet die Seite "www.meineschufa.de aufrufen.
  • Auf den Button "Formulare und Broschüren" klicken. Das Bestellformular "Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz" herunterladen.
  • Das Formular ausdrucken und ausfüllen. Keinen (!) Haken unter dem Punkt "Bestellung Bonitätsprüfung" setzen - das würde die vorerwähnten 18,50 Euro kosten.
  • Personalausweis oder Reisepass beidseitig kopieren und mit dem ausgefüllten Formular als Brief an die Schufa, Postfach 610410, ausreichend frankiert abschicken.

Innerhalb von ein bis sechs Wochen kommt die kostenlose Auskunft. Online kann die kostenlose Auskunft übrigens nicht beantragt werden.

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