Steuerbescheid

Verweis auf E-Mail verzichtbar

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Die Rechtsbehelfsbelehrung in einem Steuerbescheid muss nicht ausdrücklich darauf hinweisen, dass ein Einspruch auch per E-Mail möglich ist.

Die aus dem Gesetz übernommene Formulierung, die einen Einspruch "schriftlich oder elektronisch" erlaubt, reicht aus, wie jetzt der Bundesfinanzhof (BFH) in München entschied.

Im Streitfall hatte ein Steuerzahler die Monatsfrist für den Einspruch verpasst. Er meinte, es müsse aber eine längere Frist von einem Jahr gelten: In seiner Rechtsbehelfsbelehrung habe das Finanzamt nicht darauf hingewiesen, dass der Einspruch auch per E-Mail eingelegt werden kann. Die Belehrung sei daher unvollständig gewesen.

Der BFH stellte nun jedoch klar, dass ein ausdrücklicher Hinweis auf den Einspruch per E-Mail nicht notwenig ist.

Es reiche aus, wenn die Finanzämter in ihren Rechtsbehelfsbelehrungen den Gesetzeswortlaut übernehmen. Danach ist der Einspruch "schriftlich oder elektronisch einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären". (mwo)

Az.: X R 2/12

Schlagworte:
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Wo lang im Gesundheitswesen? Der SVR Gesundheit und Pflege empfiehlt mehr Richtungspfeile für alle Akteure.

© StefanieBaum / stock.adobe.com

Sachverständigenrat Gesundheit und Pflege

Gesundheitsweise empfehlen Primärversorgung für alle – und Quotierung der Weiterbildung

„Wenn die Politik Wissenschaftlern sagen würde, wir wollen dieses oder jenes Ergebnis, ist das Propaganda.“ Klaus Überla – hier im Treppenhaus seines Instituts – über Einmischungen aus der Politik.

© Patty Varasano für die Ärzte Zeitung

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer

Dr. Iris Dötsch Fachärztin für Innere Medizin, Diabetologin und Ernährungsmedizinerin hat die Hauptstadtdiabetologinnen, eines neues Netzwerk für Frauen in der Diabetologie, gegründet.

© snyGGG / stock.adobe.com

Hauptstadtdiabetologinnen

Ein Netzwerk für Diabetologinnen