Urteil

Totalausfall privater Darlehen lässt den Fiskus kalt

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DÜSSELDORF. Wer ein privat vergebenes Darlehen wegen Insolvenz nicht zurückbekommt, kann den Verlust nicht steuerlich mit anderen Kapitaleinkünften verrechnen.

Der Verlust stehe mit den Kapitaleinkünften in keinem wirtschaftlichen Zusammenhang, urteilte jetzt das Finanzgericht (FG) Düsseldorf.

Anders als bei Kapitalanlagen werde bei den Darlehen nicht das Kapital, sondern dessen Nutzungsmöglichkeit eingesetzt. An dieser vom Bundesfinanzhof nach früherer Rechtslage mehrfach bestätigten Wertung habe sich auch durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 nichts geändert.

Auch sei der Totalverlust nicht einem Verkauf der Darlehensforderung gleichzustellen. (mwo)

Az.: 7 K 3661/14 E

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