Steuer

Vermittlungsgebühr lässt der Fiskus nicht gelten

Veröffentlicht:

KÖLN. Beim Thema "haushaltsnahe Dienstleistungen" ist der Fiskus streng - und zwar zu Recht, wie nun das Finanzgericht Köln entschieden hat.

Wer sich eine Haushaltshilfe durch eine Agentur vermitteln lässt, kann außer den Zahlungen an die Beschäftigte nicht auch die Gebühren für die Vermittlung der Arbeitskraft vom steuerpflichtigen Einkommen absetzen.

Das Finanzgericht Köln bestätigte die Entscheidung des Finanzamtes, das im Streitfall der Steuerzahlerin die für die Vermittlung der Kraft und die laufenden Gebühren geltend gemachten 204 Euro nicht als "haushaltsnah" anerkannte.

Die Leistung der Agentur habe "keine ausreichende Nähe zur Führung des Haushalts", so die Richter. (bü)

Az.: 3 K 2253/13

Schlagworte:
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Vor dem Ärztetag in Mainz

Landesärztekammer-Präsident Matheis: „Es wird am Sachverstand vorbei regiert!“

Lesetipps
Mensch tippt auf Tastatur.

© Mikhail Tolstoy / stock.adobe.com

Liste veröffentlicht

Endlich: Zi zeigt, mit welchen PVS Praxen zufrieden sind

Der Hefepilz Candida auris in einer Petrischale

© Nicolas Armer / dpa / picture alliance

Krankmachender Pilz

Candida auris wird immer öfter nachgewiesen