Kontoüberziehung
BGH kippt Mindestpauschalen
Banken dürfen Kontoinhabern für eine geduldete Überziehung keine Mindestpauschale berechnen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach Klagen von Verbraucherschützern entschieden. Der BGH sieht die Kunden durch derartige Klauseln unangemessen benachteiligt. Banken würden so unabhängig von der Höhe und Laufzeit des Kredits ihren Aufwand auf die Kunden abwälzen, heißt es in dem Urteil (Az.: Az. XI ZR 9/15 und XI ZR 387/15). Im konkreten Fall hatten zwei Bankhäuser für die Überziehung mindestens 6,90 und 2,95 Euro verlangt. Die Richter rechneten vor, dass eine eintägige Kontoüberziehung um zehn Euro den Verbraucher damit so teuer komme, dass es einem Jahreszinssatz von 25.185 und 10.767,5 Prozent entspreche – das sei unverhältnismäßig. Sie verpflichten die Banken, ihre Kosten künftig komplett in die Zinsen einzupreisen. (dpa)