Kommentar
Terrorabwehr als Innovationshürde
Nach dem kurzen Aufstand der Länder gegen das BKA-Gesetz sieht es jetzt so aus, als sollte das Gesetzgebungsverfahren doch vor Weihnachten zu einem Ende kommen. Trotz mancher Nachbesserungen, die jetzt noch eingebaut worden sind, haben alle Proteste, auch der Ärzte, in einem Punkt nichts genützt: Ärzte werden nun doch zu Berufsgeheimnisträgern zweiter Klasse degradiert.
So wird das, was der Staat mühevoll mit Händen aufbaut, hinten herum mit einem weniger geschickten Körperteil wieder eingerissen. Die Änderung der Strafprozessordnung - die gedacht war, die elektronische Gesundheitskarte (eGK) für Patienten vor dem Zugriff des Staates abzusichern - wird durch die Online-Durchsuchung direkt konterkariert.
Der Staat legitimiert mit diesem Vorgehen letztlich die Opposition von Ärzten gegen die eGK und könnte auch eine - zweifelsohne anstehende und für alle Beteiligten nützliche - Entwicklung hin zu einer elektronischen Vernetzung im Gesundheitswesen bremsen, wenn nicht sogar eine Zeit lang aufhalten. Für Ärzte, die jetzt schon online sind, und auch für die Industrie könnte das bedeuten, dass enorme Investitionen gefährdet sind. Und das alles, um Terroristen über Krankenakten auf die Schliche zu kommen?
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