E-Card: Obligatorische Online-Anbindung ist in Sicht

DÜSSELDORF (iss). Die niedergelassenen Ärzte müssen sich offensichtlich auf eine obligatorische OnlineAnbindung bei der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) einstellen. Voraussetzung ist allerdings die strikte Trennung zwischen der Telematik-Infrastruktur und der Praxissoftware. Das hat Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler klargestellt.

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Die E-Card könnte bald online gehen. © TK

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"Es kann nicht sein, dass die Krankenkasse auf Ihre Daten zurückgreifen kann", sagte Rösler vor rund 500 Ärzten bei einer Veranstaltung des Berufsverbands der Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie und der Ärztekammer Nordrhein (ÄKNo) in Düsseldorf.

"Wir wollen die Stammdatenüberprüfung einführen", sagte Rösler. Dabei diskutiere man die Online-Anbindung. Bei den weiteren Anwendungen der eGK stehe zunächst der Notfalldatensatz auf der Agenda.

Die Datensicherheit, den Patientennutzen und die Praktikabilität bei den Anwendern sieht der Gesundheitsminister als die zentralen Kriterien beim Aufbau einer modernen Telematik-Infrastruktur. An der Notwendigkeit einer solchen Entwicklung gibt es für ihn aber keinen Zweifel. Allerdings: "Ich glaube nicht, dass es so einfach ist, wie man es sich bisher vorgestellt hat."

Der Augenarzt Dr. Ludger Wollring, Vorsitzender der ÄKNo-Kreisstelle Essen, der Rösler explizit zu seiner Position zur Online-Anbindung gefragt hatte, war enttäuscht von der Antwort. "Eine Online-Anbindung unserer Praxen zur Stammdatenüberprüfung und Stammdatenaktualisierung steht bisher nicht einem für die Ärzteschaft erkennbaren Zusammenhang mit der auch von Ihnen als Ziel vorgegebenen Besserung des Wohles und Nutzens der Patientinnen und Patienten", hält er im Nachgang zu der Veranstaltung in einem Schreiben an Rösler fest. Wollring begrüßt in dem Brief aber ausdrücklich die geplante Trennung zwischen Telematik-Infrastruktur und Praxis-EDV.

Lesen Sie dazu auch: Geht die E-Card doch online?

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