Sehr geehrter Herr Hauke,
Ihr Kommentar ist wohltuend richtig!
Es tun manche immer wieder so, als sei die E-Card ein Segen, und sie behaupten, das sei sowohl für die Kommunikation als auch für die Notfallbetreuung so. Sie tun ferner so, als sei die Entwicklung längst in diese Richtung gelaufen und alle Gegenargumente seinen antiquiert.
Das ist alles falsch.
Und handelt sich vielmehr um vorgeschobenee Argumente, um von der tatsächlichen Verwendung der E-Card abzulenken.
Es ist historisch belegt, daß die E-Card auf dem G-8-Treffen in Genua "geboren" wurde. Sie war kein Kind eines Gesundheitsministers oder einer Ärztekammer, sondern eine Idee zwischen dem damaligen Wirtschaftsminister und dem damaligen Innenminister, ausgelöst vom Wehklagen der IT-Industrie und unter dem Eindruck des Bush-Geredes von der Achse des Bösen. Wenn Sie so wollen eine win-win-Situation unter Ministern.
Sie erinnern sich.
Kommunizieren kann man in der Medizin schon längst via Internet, sogar nach dem alten Fax und hervorragend auch ohne synchronisationsbedürftige Systeme.
Im Gegenteil, jede synchrone Plattform ist langsamer als eine adaptierte, sie erleichtert darüber hinaus das Ausspionieren sensibler Daten und verhindert damit sogar den sicheren Transport, den es - ich wiederhole mich - längst mit besseren Technologien gibt. Was das Ausspionieren anbetrifft, war das ja die erklärte Absicht zumindest des Ministers für Inneres, nur daß er das Tranparenz nennen wollte.
Es steht der eigentliche Zweck der E-Card schon im ersten Satz 1 des § 291a SGB V, wo es heißt, sie diene der " ... Verbesserung ... der Transparenz der Behandlung" und wem nicht klar ist, was "Verbesserung der Transparenz" heißt, das steht in den Absätzen (2) und (3) der Begriff der "... einrichtungsübergreidenden Dokumentation..".
Es steht weiter da, es gehe über Daten, u.a. von "in Anspruch genommene Leistungen und deren vorläufige Kosten".
Hoppla!
Es geht nicht allein um das Erheben, sondern auch das "Verarbeiten und Nutzen" dieser Daten, und zwar nicht nur durch Ärzte, sondern auch durch "Pharmazieingenieure" und "berufsmäßige Gehilfen ... soweit dies im Rahmen der von ihnen zulässigerweise zu erledigenden Tätigkeiten erforderlich ist" - im Sinne der transparenz sollte man diesen Satz eindeutschen.
Wie verarbeitet man Daten und wie nutzt man sie, steht allerdings nicht im § 291a, und hier hapert es eindeutig an Transparenz.
Wenn es ums Speichern und Weitergeben von Daten geht, gibt es längst sicherere und modernere Techniken, vom USB-Stick bis zu den Clouds.
Mit diesen habe ich zudem die Kontrolle über Art und Umfang der Daten, die weitergegeben werden.
Ich habe auch eine Kontrollmöglichkeit, was die "Verarbeitung und Nutzung" der Daten angeht.
Ganz anders ist das bei der E-Card, die für sich betrachtet ein antikes Speichermedium darstellt, die aber ein Schlüssel ist zum unkontrollierten Zugang auf zentrale und dezentrale Festplatten.
Wenn schon Transpanenz, dann nicht nur in dem Sinn, daß die Patientendaten transparent werden, sondern nur und ausschließlich Transparenz darüber, wer was mit diesen Daten anstellen kann.
In einem stimme ich Ihnen allerdings nicht zu. Der Appell aus dem Ärztetag, der kein Appell, sondern ein vernichtendes Urteil ist, geht nicht spurlos an der Welt da draußen vorbei.
Wir brauchen die E-Card-Technologie nicht, und deswegen werden wir sie auch nicht nutzen. Etwas erinnert mich die Sache an die Telefonzellen, die immer noch in unseren Straßen herumstehen. Seit es Handies gibt, braucht niemand zum Boykott der Telefonzellen aufrufen. Ebenso wie sich mechanische Schreibmaschinen überflüssig gemachtb haben, seitdem es WORD gibt und Schallplatten nach der Erfindung von MP3-Dateien nur noch etwas für Freaks sind. Ich denke, die Bundesregierung wird es sich überlegen, ob sie weiterhin zig Millionen in ein System stecken will, das den Datenaustausch eher hemmt als fördert.
Ihr
Karlheinz Bayer
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