Freitag, 24. Mai 2013
Ärzte Zeitung online, 19.07.2012

Die lustige Gesundheitskarte

Die elektronische Gesundheitskarte macht kreativ: Einige Versicherte schicken den Krankenkassen Bilder von Prominenten oder Comicfiguren. Was für die Kassen kein großes Problem ist, könnte aber für die Versicherten schlimme Folgen haben.

E-Card mit falschen Fotos

Start für die eGK: Micky Maus.

© Sven Lambert / imago

NEU-ISENBURG (jvb). "Falsche Fotos auf elektronischen Gesundheitskarten" meldete das Hamburger Abendblatt am Mittwoch, 18. Juli.

Dem Beitrag zufolge laden Versicherte statt eigener Porträts Bilder von Prominenten oder Comicfiguren für ihre eGK bei den Krankenkassen hoch.

Probleme mit falschen Bildern gebe es immer wieder, bestätigten die drei größten deutschen Kassen Barmer GEK, Techniker Krankenkasse und DAK Gesundheit auf Anfrage der "Ärzte Zeitung". Dabei handele es sich aber um Einzelfälle von nicht bedeutender Tragweite.

Die genaue Anzahl fehlerhafter Bilder können die Kassen nicht beziffern. Der Grund: Offensichtlich falsche Bilder, wie die eines Prominenten, werden automatisch aussortiert.

Beim Dienstleister der DAK etwa wird maschinell auf Qualitätsmerkmale geprüft. Dadurch falle etwa ein aus dem Netz heruntergeladenes Bild von Brad Pitt auf, weil es eine geringere Bildqualität habe, erklärte ein DAK-Sprecher.

Anschließend werden die Versicherten nochmals aufgefordert, ein adäquates Bild zu schicken.

Eigentor für die Versicherten

Viel größer sei die Gefahr, wenn Versicherte absichtlich Bilder von Freunden oder Nachbarn einsendeten, sagte Thorsten Jakob, Sprecher der Barmer GEK. Diese fielen bei der Filterung nicht auf und eine Identitätsprüfung finde nicht statt.

Er rät Ärzten daher, im Zweifelsfall oder bei neuen Patienten zu prüfen, ob die Daten der eGK - inklusive Foto - zum Beispiel mit dem Personalausweis des Betroffenen übereinstimmen. Der Versicherungsstatus könne dann mit der Kasse geklärt werden.

Letztendlich seien die Versicherten selbst die Leidtragenden, wenn ihnen Ärzte wegen einer falschen eGK Schwierigkeiten machten, so das Fazit der Kassensprecher.

Im Zweifelsfall können Ärzte auch ohne die Vorlage einer Versichertenkarte behandeln. Der Versicherte habe dann zehn Tag Zeit nachzuweisen, dass er versichert ist.

Lässt er die Frist verstreichen, können Ärzte nach zehn Tagen eine Privatrechnung ausstellen. Aus Erfahrung falle diese aber, zum Beispiel wegen Steigerungsfaktoren, häufig höher aus, als es mit Karte der Fall gewesen wäre, berichtete Barmer-Sprecher Jakob.

Der Versicherte könne die Rechnung dann zwar bei der Kasse einreichen, die Mehrkosten müsse er dann aber selbst tragen.

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