Gesundheitskarte

Gerät das Projekt erneut in Verzug?

Im Herbst sollen die Online-Tests zur E-Card starten. Dieser Termin könnte aber noch platzen.

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Gerät das Projekt E-Card jetzt bei den geplanten Tests ins Stocken?

Gerät das Projekt E-Card jetzt bei den geplanten Tests ins Stocken?

© Hannibal Hanschke / dpa

BERLIN. Die Vorbereitungen für die großen Online-Tests der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) im Echtbetrieb laufen auf Hochtouren.

Dennoch soll der Aufbau der zugehörigen Telematikinfrastruktur (TI) - insbesondere die elektronische Vernetzung der Beteiligten - nach Darstellung der mit dem Projekt befassten Experten noch auf erhebliche technische Schwierigkeiten stoßen.

Die mit der Umsetzung beauftragte Industrie habe die Komplexität des Vorhabens völlig unterschätzt, so das übereinstimmende Fazit der Sachverständigen am Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Bundestages.

Problemfeld BSI-Anforderungen

Bislang sollen ab November zunächst rund 1000 Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten sowie zehn Krankenhäuser in zwei großen Regionen die ersten Online-Anwendungen testen.

Ob der Zeitplan gehalten werden kann, ist nach Aussage der Experten jedoch von den Zulieferungen der Industrie abhängig.

Wie sich am Mittwoch zeigte, sollen vor allem die Abstimmung der verschiedenen bestehenden Systeme aufeinander (Kompatibilität) sowie die Anforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) den Herstellern noch große Probleme bereiten.

 Dennoch gaben sich die Sachverständigen zuversichtlich, dass die Telematikinfrastruktur mit dem gebotenen hohen Sicherheitsstandard und zum Nutzen der Patienten in absehbarer Zeit in den Testbetrieb gehen kann.

Die Betreibergesellschaft der Gesundheitskarte, die gematik, hatte auch erst kürzlich gemeldet, dass in einem ersten "Durchstichtest", der von den Industriepartnern zusammen mit der Kaufmännischen Krankenkasse im Dezember durchgeführt worden sei, der Nachweis erbracht werden konnte, dass die Telematikinfrastruktur im Zusammenspiel mit allen Komponenten für die erste Anwendung, den Versichertenstammdatenabgleich, funktionsfähig ist.

Auch die CompuGroup Medical (CGM) berichtet für die Testregion Nordwest (Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz) von einem erfolgreichen ersten Durchstichtest fürs Versichertenstammdatenmanagement.

E-Card-Ersatz gilt nur befristet

Indes machte Ingrid Fischbach, parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit ebenfalls am Mittwoch im Bundestag deutlich, dass der papiergebundene Anspruchsnachweis, den Versicherte, die noch keine Gesundheitskarte haben, von ihrer Kasse erhalten, nur befristet gilt.

Fischbach: "Die Krankenkasse darf einen Anspruchsnachweis nur im Ausnahmefall zur Überbrückung von Übergangszeiten, bis der Versicherte eine elektronische Gesundheitskarte erhält, ausstellen."

Die Befristung sei auf dem Nachweis anzugeben. Nachgehakt hatte die Bundestagsfraktion die Linke. Kathrin Vogler von der Linken brachte auch vor, dass Patienten mit dem Papiernachweis in einigen Praxen wegen des zu hohen bürokratischen Aufwands komplett zurückgewiesen oder aber gezwungen würden, eine Privatrechnung zu unterschreiben.

Solche Fälle entsprächen nicht der gesetzlichen Grundlage, so Fischbach. "Es ist klar, dass in Ausnahmefällen, wenn die elektronische Gesundheitskarte nicht vorliegt, auf Grundlage eines Papiernachweises behandelt werden muss", erklärte sie.

Werde die eGK oder der Nachweis der Kasse allerdings nicht nachgereicht, sei der Arzt ermächtigt, eine Privatrechnung zu stellen.Regress-Angst unbegründet?

Mit dem Anspruchsnachweis stünden zudem alle Leistungen zur Verfügung, die auch mit der eGK von den Kassen übernommen werden müssten.

Sorgen um Regressforderungen, nur weil sie chronisch kranken Patienten mit Papiernachweis eine Langzeitverordnung für Arzneimittel ausstellen, müssen sich Ärzte demnach nicht machen.

Derzeit sollen übrigens mindestens 97 Prozent der Versicherten bereits mit der Gesundheitskarte ausgestattet sein - dabei stammt die Prozentzahl aus Mitte 2014. Mittlerweile könnten es also mehr Versicherte sein.

Angekündigt wurde in der Sitzung auch, dass Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) in Kürze das E-Health-Gesetz vorlegen will. Der erste Referentenentwurf dazu zieht seit Mitte Januar in der Öffentlichkeit seine Kreise. (reh)

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