Gesundheitskarte

Lösung für Flüchtlinge lässt auf sich warten

Der Flüchtlingsgipfel hat den Weg für die Gesundheitskarte geebnet. Aber: Die Einführung bleibt den Ländern überlassen - und ist mit großen technischen Hürden verbunden.

Von Jana Kötter und Florian StaeckFlorian Staeck Veröffentlicht:

BERLIN. Zum 1. November soll das Gesetzespaket zur Flüchtlingshilfe, das am Donnerstag im Fokus des Bund-Länder-Gipfels in Berlin stand, in Kraft treten.

Darin enthalten ist auch die Abrechnung über die elektronische Gesundheitskarte. Doch die Einführung, so einer der Kompromisse des Gipfels, bleibt weiterhin den Ländern überlassen.

Der Bund schafft lediglich die notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen.

Weiteres Manko: Bis die elektronische Gesundheitskarte tatsächlich an die Flüchtlinge ausgegeben werden könnte, wird noch viel Zeit vergehen. Denn laut Asylbewerberleistungsgesetz erhalten Flüchtlinge nur einen eingeschränkten Umfang von Leistungen - daran ändert sich auch mit dem Beschleunigungsgesetz nichts.

Damit in der Arztpraxis erkannt werden kann, welchen rechtlichen Status der Flüchtling hat, muss ein neues Kennzeichen auf der Gesundheitskarte hinterlegt und in die elektronische Datenverarbeitung der Ärzte und Kassen eingearbeitet werden.

E-Card für Flüchtlinge in Hamburg und Bremen Realität

"Die Regelung für die Aufnahme des neuen Statusmerkmals tritt erst ein Jahr nach der Verkündung in Kraft", sieht bereits der Anhang des Gesetzentwurfes vor, "um den Beteiligten vorher die erforderliche Umsetzung zu ermöglichen".

So müssten alle Krankenkassen mit ihren EDV-Systemen das neue Kennzeichen verarbeiten können; darüber hinaus müssten alle Praxisverwaltungssysteme angepasst werden.

"Bleibt es bei den vorgesehenen Regelungen, kann der Zeitraum für die technische Umsetzung auch deutlich über einem Jahr liegen", gibt Christine Göpner-Reinecke, Sprecherin des AOK Bundesverbandes, gegenüber der "Ärzte Zeitung" zu bedenken. "Denn nicht nur auf Seiten der Krankenkassen, sondern auch bei den Ärzten wären technische Anpassungen nötig."

Die Krankenkasse spricht sich deutlich für einen uneingeschränkten Zugang der Asylbewerber zum Gesundheitssystem aus. "Wird dieser Weg von der Politik eingeschlagen, wäre auch die technische Umsetzung deutlich einfacher und damit schneller realisierbar", so Göpner-Reinecke.

Diesen Weg gegangen ist Hamburg, neben Bremen das einzige Bundesland, in dem die elektronische Gesundheitskarte bereits Realität ist. In der Umsetzung habe man "an das bereits vorhandene System der Betreuung angeknüpft", erklärt Marcel Schweitzer, Sprecher der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration.

Wie etwa Arbeitslose haben Asylbewerber das "Besondere Personengruppenmerkmal 4" auf ihrer Gesundheitskarte hinterlegt bekommen - und damit ebenso Zugang zum Gesundheitssystem wie andere GKV-Versicherte. "Insofern bestand keine besondere administrative Hürde", sagt Schweitzer für den Fall Hamburg.

"Gefahr der verfassungsrechtlichen Ungleichbehandlung"

Da die Einführung der Karte weiterhin den Ländern überlassen bleibt, droht in Zukunft eine Vergrößerung der Unterschiede in der Versorgung.

Dabei müssten die nötigen Bundesvorgaben "zwingend" sicherstellen, "dass die Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen auch künftig bundesweit vergleichbar bleibt, da ansonsten die Gefahr der verfassungsrechtlichen Ungleichbehandlung besteht", heißt es jüngst in einer Stellungnahme der baden-württembergischen Integrationsministerin Bilkay Öney (SPD).

Seit März können anerkannte Flüchtlinge schon nach 15 Monaten, und nicht wie bisher nach 48 Monaten eine Gesundheitskarte erhalten. Bereits diese Änderung des Asylbewerberleistungs-Gesetzes hat bei den Krankenkassen für Ärger gesorgt, etwa nach Behandlung von Flüchtlingen in Psychosozialen Zentren. Kassen haben die Übernahme der Kosten abgelehnt.

Denn den Zentren fehlt eine entsprechende GKV-Zulassung. Und selbst wenn diese Ermächtigung vorliege, gehen die dortigen Beratungs- und Betreuungsangebote über das hinaus, was erstattungsfähig in der GKV ist.

Grundsätzlich sieht die Landesregierung Baden-Württemberg die Gesundheitskarte für Flüchtlinge aber positiv: Sie sorge für "mehr Normalität beim Arzt oder Krankenhausbesuch".

Niedergelassene Ärzte und Kliniken müssten keine Einzelabrechnungen mehr schreiben, sondern können direkt mit der Kasse abrechnen. Auch würden Erstaufnahme-Einrichtungen oder Gesundheitsämter entlastet, weil keine Einzelprüfung mehr nötig ist.

Zudem führt die Landesregierung ein Ärzten wohlvertrautes Sparargument an: Im Regime des SGB V profitierten die Länder "von der Möglichkeit der Budgetierung von ärztlichen Leistungen sowie vom Know-how und der starken Verhandlungs- und Rechtsposition der Krankenkassen bei Vertragsabschlüssen mit Leistungsanbietern", heißt es.

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