Frauenärzte wegen IGeL abgemahnt

Mehrere Gynäkologen in NRW haben eine Abmahnung erhalten - verschickt von der Verbraucherzentrale. Sie fordert die Ärzte auf, Aussagen zu bestimmten IGeL auf der Praxiswebseite zu entschärfen. Sonst drohen Klagen.

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Abmahnung - Frauenärzten in NRW droht juristischer Ärger.

Abmahnung - Frauenärzten in NRW droht juristischer Ärger.

© Daniel Ernst/fotolia.com

KÖLN (iss). Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat zum ersten Mal niedergelassene Ärzte wegen unlauterer Werbung für Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) abgemahnt.

Die Verbraucherschützer werfen zehn Gynäkologen vor, auf ihren Websites unseriöse Angaben zur Sonografie der Eierstöcke zu machen.

Juristen der Verbraucherzentrale, die Gesundheit zu einem Schwerpunktthema gemacht hat, haben in neun nordrhein-westfälischen Städten die Webauftritte von 157 Frauenarztpraxen untersucht. Das waren rund 25 Prozent der mehr als 600 niedergelassenen Gynäkologen in Nordrhein und Westfalen-Lippe.

Dabei ging es um die Frage, ob und wie die Ärzte sich zum Ultraschall der Eierstöcke als Selbstzahlerleistung positionieren. Es blieb bei der Internetrecherche, die Verbraucherzentrale hat keine Testpatientinnen in die Praxen geschickt.

Verbraucherschützer: Sonografie der Eierstöcke nutzlos

Das Ergebnis der Prüfung: 40 Prozent der Gynäkologen sprechen auf ihrer Website eine ausdrückliche IGeL-Empfehlung aus. Auf 45 Homepages fanden die Verbraucherschützer keine Angaben zum Thema, 14 Mediziner charakterisieren die Sonografie als "einzige sinnvolle Leistung" zur Krebsvorsorge.

Die Verbraucherzentrale stuft die Sonografie auf Ovarial-Karzinom dagegen als nutzlos ein, weil es für den Nutzen keine wissenschaftlichen Belege gebe.

Dabei stützt sie sich auf die Bewertung des IGeL-Monitors der Krankenkassen und eine Stellungnahme des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information, sagt Anke Kirchner, Leiterin der Gruppe Gesundheitsmarkt bei der Verbraucherzentrale.

Zehn Frauenärzte gingen mit ihren Internet-Aussagen nach Einschätzung der Juristen zu weit. "Das waren Ärzte mit besonders irreführenden oder Angst machenden Aussagen", so Kirchner. Die Organisation hat auch die Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe informiert.

Aussagen sollen neutraler werden

Mit der Abmahnung fordert sie die betroffenen Ärzte auf, die Aussagen neutraler zu gestalten. Unterzeichnen sie innerhalb einer Frist keine Unterlassungserklärung, kann die Verbraucherzentrale vor Gericht ziehen.

Das Thema Selbstzahlerleistungen beschäftigt auch in diesem Jahr den Deutschen Ärztetag in Nürnberg. Die Bundesärztekammer und die Kassenärztliche Bundesvereinigung stellen dort den überarbeiteten Ratgeber "Selbst zahlen?" vor.

Wegen des Ärztetags war der Berufsverband der Frauenärzte bis jetzt nicht zu einer Stellungnahme zu den Vorwürfen der Verbraucherzentrale zu erreichen.

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