Manche Befürchtung hat sich bewahrheitet

HANNOVER. Niedersachsens Landeskliniken - vor zwei Jahren wurde der Verkauf von acht Häusern beschlossen. Und heute? Viele anfängliche Zweifel scheinen sich zu bewahrheiten. Ein Teil der Verträge könnte sogar gegen die niedersächsische Verfassung verstoßen.

Christian BenekerVon Christian Beneker Veröffentlicht:
Das Landeskrankenhaus Göttingen ist von der Asklepios-Klinik gekauft worden.

Das Landeskrankenhaus Göttingen ist von der Asklepios-Klinik gekauft worden.

© Foto: LKH

Die Niedersächsischen Landeskrankenhäuser in Hildesheim und Osnabrück sind an den Schweizer Klinikkonzern Ameos verkauft worden, Göttingen und Tiefenbrunn an Asklepios. Vier weitere Krankenhäuser sind von öffentlich-rechtlichen oder frei-gemeinnützigen Trägern übernommen worden.

Zwei Häuser die ausschließlich Patienten im Maßregelvollzug versorgen, bleiben in Trägerschaft des Landes Niedersachsen. Das Hauptargument für den Verkauf auch des Maßregelvollzuges lautete seinerzeit: Niedersachsen habe zu wenig Geld, um die zusätzlich notwendigen 200 Betten im Maßregelvollzug zu schaffen. Verkaufserlös nach europaweiter Ausschreibung: geschätzte 107 Millionen Euro.

Hauseigene Tarifverträge sollen umgangen werden

Das Landeskrankenhaus Wunstorf wurde vom kommunalen Klinikverbund Region Hannover übernommen.

Das Landeskrankenhaus Wunstorf wurde vom kommunalen Klinikverbund Region Hannover übernommen.

© Foto: dpa

Unter anderem die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi meinte schon damals, es sei mit dem ganzen Verkauf nur darum gegangen, die Löcher in der Landeskasse zu stopfen. Heute fürchtet nicht nur Verdi Lohndrückerei, Kahlschlag bei der ambulanten Versorgung vor Ort und unklare medizinische Standards als Ergebnis des Verkaufs.

So will etwa "Ameos die Sprechstunde der Suchtberatung des Diakonische Werkes in Hildesheim vor die Tür setzen", sagte der stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung in Niedersachsen (Landespsychiatrieausschuss), Wolfram Beins. Und das, obwohl in den Verträgen der Ausbau von sozialpsychiatrischen Verbünden vereinbart wurde, wie eine Landtagsdrucksache erklärt. "Wo die KVen die niedergelassenen Psychiater nicht mehr ordentlich bedienen können, ziehen sich die Kollegen zurück. In diese Lücken stoßen dann die Konzerne", sagt Beins.

Verdi kritisiert unterdessen, dass Ameos eine Leiharbeitsfirma gegründet hat, um die hauseigenen Tarifverträge zu umgehen, obwohl die Konzerne sich auf einen Überleitungstarifvertrag festgelegt hatten. Mitarbeiter, die im Haus ihren Arbeitsplatz verlieren oder neu angestellt werden, erhalten von der neuen Firma ein Angebot, "natürlich unter deutlich schlechteren Bedingungen", so Verdi.

Ein weiterer Kritikpunkt: Niedersachsen habe falsch geplant. "Das Land braucht gar keine weiteren 200 Betten im Maßregelvollzug", so der Vorsitzende des Landespsychiatrieauschusses Eberhard Höfer.

Ameos reagiert kühl: "Mit der Beschäftigungsgesellschaft tun wir nichts Rechtswidriges", erklärt Beat Fellmann vom Vorstand der Unternehmenszentrale in Zürich der der "Ärzte Zeitung", "die Gesellschaft dient allein dem Erhalt unserer Einrichtung und die tariflichen Verträge sind mit Verdi abgestimmt." Um wenigstens die Medizinkonzepte im Lot zu halten, hat der Psychiatrieausschuss von den privaten Klinikketten gefordert, die Konzepte offen zu legen. "Bei einigen Krankenhäusern sehen wir da positive Signale", sagt Beins, "doch die Großen werden ihre Konzepte nicht veröffentlichen, fürchte ich." Die Medizinkonzepte möge das Land offen legen, erklärte dazu Beat Fellmann: "Wir haben da aber keine Geheimnisse; ich würde die Offenlegung auch von unserer Seite nicht kategorisch ausschließen."

Sonderregelungen für den Maßregelvollzug

Am problematischsten ist aber: Die Verträge mit den Klinikketten zur Übernahme des Maßregelvollzugs könnten verfassungswidrig sein und zwar wegen des Verstoßes gegen den so genannten "Beamtenvorbehalt" des Grundgesetzes und der niedersächsischen Verfassung, wie der Göttinger Jurist Werner Heun erklärt. Weil die Patienten unter besonderem Schutz sehen und nicht als mündige Marktteilnehmer gelten können, dürfen sie nur von Landesbediensteten behandelt und gepflegt werden. Niedersachsen hat darum die Trägerschaft zwar in private Hände gegeben: Aber die 700 Beschäftigten im Maßregelvollzug bleiben auf der Lohnliste des Landes.

Rückübertragung bei Verfassungswirdrigkeit

Dagegen klagen die SPD-Landtagsfraktion und Bündnis 90/die Grünen vor dem Staatsgerichtshof in Bückeburg. "Schon bei Vertragsschluss bezweifelten die Juristen in Staatskanzlei und Rechnungshof das Konstrukt, so Heun. "Auch nach meiner Meinung ist das Ganze sehr, sehr zweifelhaft." Wenn das Gericht diesen Weg bestätigen sollte, kann man den Beamtenvorbehalt gleich aus dem Grundgesetz streichen." Wenn psychisch kranke Straftäter nicht unter den besonderen Schutz des Staates fielen - wer dann? "Dann könnten wir auch gleich die Polizei zu Gunsten von schwarzen Sherrifs abschaffen", sagt Heun. Bisher hat man in Bückeburg noch keine Entscheidung getroffen. Bei den Verträgen zur Übernahme des Maßregelvollzugs hat die Landesregierung jedoch vorgebaut: In den Verträgen ist für den Fall der Verfassungswidrigkeit die Rückübertragung des Maßregelvollzugs an das Land festgeschrieben.

Die neuen Besitzer der Landeskliniken:

  • Göttingen und Tiefenbrunn: Asklepios-Kliniken mbH
  • Hildesheim und Osnabrück (Osnabrück nach Klage vor dem Oberlandesgericht Celle) : Ameos-Krankenhausgesellschaft Niedersachsen mbH
  • Königslutter: Arbeiterwohlfahrt Niedersachsen gGmbH
  • Lüneburg: Stadt Lüneburg
  • Wehnen: Psychiatrieverbund Oldenburger Land gGmbH
  • Die Häuser in Brauel und Moringen bleiben in Trägerschaft des Landes
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Interview zum 128. Deutschen Ärztetag

StäKo-Vorsitzender Herrmann: „Unsere Weiterbildungen sind überladen“

Lesetipps
Schließung der ÄZQ unumgänglich: KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner am Montag bei der VV in Mainz.

© Rolf Schulten für die Ärzte Zeitung

KBV-VV in Mainz

KBV-Vorstandsmitglied Steiner verteidigt ÄZQ-Schließung