Kliniken müssen Zeit für geordneten Abschied gewähren

Veröffentlicht:

BERLIN (eb). Verträge zwischen Kliniken und Bestattungsunternehmen dürfen keine Absprache enthalten, nach der verstorbene Patienten schon zwei Stunden nach ihrem Ableben abgeholt und in die Kühlräume der Bestatter gebracht werden. Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts (LG) Berlin hervor.

Verträge zwischen Krankenhäusern und Bestattungsunternehmen zum Kühlmanagement verstorbener Patienten sind keine Seltenheit. An solchen Vereinbarungen stoßen sich Gerichte im Normalfall nicht. Im konkreten Fall aber störte sich das Landgericht Berlin daran, dass Verstorbene schon nach zwei Stunden von einem Bestattungsunternehmen aus der Klinik abgeholt werden durften.

Eine solche Vereinbarung, so die Richter, brächten die Angehörigen, die sich sowieso schon in einer schwierigen Lage befänden, in eine unangemessene Zwangslage. Denn eine sachgerechte Entscheidung, welches Unternehmen den Toten bestatten solle, sei kaum noch möglich, wenn der Verstorbene sich erst einmal in den Räumen eines Anbieters befinde. Das LG bewertete deshalb die Zwei-Stunden-Frist in dem Vertrag als unlauter und damit als unwirksam.

Az.: 16 O 249/08

Mehr zum Thema

Krankenhäuser wollen Leistungen neu verteilen

Die Gesundheitsregion Südwestsachsen will es Berlin zeigen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Weniger Nierenkomplikationen

DOAK von Vorteil bei Vorhofflimmern und Niereninsuffizienz

„ÄrzteTag vor Ort“-Podcast

Was können Sie gegen die tägliche Bürokratielast tun, Dr. Bürger?

Lesetipps
Das Maximum in Europa für die Facharztweiterbildung seien fünf Jahre, das Minimum drei Jahre. „Nur so als Überlegung, ob und wo man reduzieren könnte“, sagte Prof. Henrik Herrmann (links), der zusammen mit Dr. Johannes Albert Gehle (rechts) den Vorsitz der Ständigen Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ der Bundesärztekammer innehat.

Beschluss des 128. Ärztetags

Die ärztliche Weiterbildung soll schlanker werden