Ärzte Zeitung, 10.02.2012
Auf Druck der Wirtschaft können Rechte von Mitarbeitern aber eingeschränkt werden, wenn es entsprechende Betriebsvereinbarungen oder persönliche Einwilligungen der Arbeitnehmer gibt.
Heimliche Bespitzelungen mit Videotechnik sollen aber generell verboten sein.