Gericht stoppt Klinikverkauf in Wiesbaden
WIESBADEN (dpa). Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat ein Bürgerbegehren gegen die Teilprivatisierung der städtischen Horst-Schmidt-Kliniken (HSK) für zulässig erklärt.
Veröffentlicht:Die Richter untersagten am Donnerstag der Stadt, den geplanten Kaufvertrag mit der privaten Rhön Klinikum AG vor Ablauf des Bürgerbegehrens am 5. April, 24:00 Uhr zu unterzeichnen.
Solange hat das "Bündnis für eine kommunale HSK" Zeit, die laut Gemeindeordnung notwendigen etwa 6200 Unterschriften Wahlberechtigter zu sammeln.
Damit könnte das Kaufangebot des Rhön-Konzerns hinfällig werden, das nach Angaben der Stadt auf den 31. März befristet ist.
Eine Beschwerde gegen den Richterspruch beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) ist zulässig.
Az.: 7 L 144 12.WI