Donnerstag, 20. Juni 2013
Ärzte Zeitung, 21.01.2013

Kommentar zu Köln

Wie christlich ist das?

Von Ilse Schlingensiepen

Für die junge Frau muss es ein Schlag ins Gesicht sein. Nach Einschätzung der Kölner Staatsanwaltschaft ist es keine unterlassene Hilfeleistung, dass ihr zwei katholische Kliniken nach einer vermuteten Vergewaltigung die gynäkologische Untersuchung und die forensische Spurensicherung verweigerten.

Nach dem Buchstaben des Gesetzes mag das korrekt sein. Aus ethischer und moralischer Sicht nicht. Faktisch haben die Ärzte der Frau die Hilfe verweigert, die in der konkreten Situation von ihnen erwartet wurde.

Das ist gerade in Häusern bemerkenswert, die sich als christlich präsentieren. Wohl gemerkt, es ging weder um eine Abtreibung noch um die "Pille danach". Dass die Mediziner unabhängig voneinander so reagiert haben, lässt Rückschlüsse auf das Klima in den Kliniken zu.

Zwar hat offenbar niemand offiziell von ihnen verlangt, Frauen in einer Notsituation abzuweisen. Angesichts der bekannten Position der katholischen Kirche zur "Pille danach" scheinen sie aber aus Angst vor Fehlverhalten schon den Umgang mit einer vergewaltigten Frau zu fürchten.

Auch katholische Kirchen werden mit öffentlichen Mitteln gefördert und haben als Klinikbetreiber einen Versorgungsauftrag. Wenn das so bleiben soll, dürfen sie sich keine eigenen Regeln schaffen, die diesen Auftrag konterkarieren.

Lesen Sie dazu auch:
Vergewaltigt und abgewiesen: Die Grenzen der Behandlungspflicht

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