Niedersachsen

Patientenfürsprecher werden Pflicht in Kliniken

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HANNOVER. Die niedersächsischen Krankenhäuser werden vom Gesetzgeber verpflichtet, ehrenamtliche Patientenfürsprecher in den Krankenhausalltag zu integrieren. Diese Pflicht soll im Landeskrankenhausgesetz festgeschrieben werden.

"Ich bin davon überzeugt, dass wir mit dieser Gesetzesänderung einen weiteren wichtigen Schritt zur Sicherstellung einer bestmöglichen Qualität in unseren Krankenhäusern gehen", sagte Landesgesundheitsministerin Cornelia Rundt (SPD) im Landtag.

Die Landesregierung will auch auf Landesebene einen Patientenschutzbeauftragten etablieren, hieß es. Krankenhäuser, die bereits ein Beschwerdemanagement aufgebaut haben, brauchen keine Patientenfürsprecher zusätzlich zu etablieren.

Für Rundt fördern die Fürsprecher das Vertrauensverhältnis zwischen Patienten sowie ihren Angehörigen einerseits und dem Krankenhaus und den dort Beschäftigten andererseits, sagte die Ministerin.

Besonders alte Patienten fühlen sich im Krankenhaus unsicher, hieß es. Die Fürsprecher sollen Ansprechperson sein bei "Sorgen, Fragen oder Beschwerden, zum Beispiel über die Behandlung oder die Servicequalität", sagt die Ministerin.

"Mögliche Hemmungen von Patientinnen und Patienten gegenüber dem Krankenhauspersonal, Beschwerden oder Kritik zu äußern, sind gegenüber den ehrenamtlichen und unabhängigen Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprechern wesentlich geringer." (cben)

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