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KIS

Health-IT-Anbieter hadern mit Löschungsanforderung

Veröffentlicht:

BERLIN. Der Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) sieht auf seine Mitgliedsunternehmen eine große Herausforderung in puncto Krankenhausinformationssysteme (KIS) zukommen.

Mit der Vorlage einer Orientierungshilfe zum Datenschutz im Zusammenhang mit KIS (OH KIS) durch die Landesdatenschutzbeauftragten ist das Löschen personenbezogener Daten aus dem KIS in den Vordergrund gerückt, wie der bvitg betont.

Die Mitgliedsunternehmen könnten die Umsetzung der OH KIS nur in der gemeinsamen Absprache mit den Anwendern bewältigen.

Knackpunkt sei, dass nach Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes Patientendaten für die Dauer der Aufbewahrungspflicht nicht gelöscht werden dürfen. (maw)

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