GBA

Rahmen für Qualitätszuschläge steht

Kliniken, die künftig Zuschläge im Rahmen der Qualitätssicherung erhalten wollen, müssen an einem einrichtungsübergreifenden Fehlermeldesystem teilnehmen. Und dies nicht nur als Beobachter.

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BERLIN. Seit wenigen Tagen ist der Anforderungskatalog des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) an einrichtungsübergreifende Fehlermeldesysteme - kurz üFMS - in Kraft. Damit steht auch eine wichtige Voraussetzung für die Qualitätssicherungs-Zuschläge, die Kliniken nach der Krankenhausstrukturreform erhalten können.

Diese werden ihnen nämlich nach Paragraf 17 b, Absatz 1 a Nummer 4 Krankenhausfinanzierungsgesetz nur gewährt, wenn sie an einem solchen einrichtungsübergreifenden Fehlermeldesystem teilnehmen. Das eigene interne Fehlermeldemanagement reicht hierfür nicht aus.

Vielmehr muss es sich laut GBA um eine Berichts- und Lernplattform handeln, an der auch tatsächlich mehrere Einrichtungen online teilnehmen können. Die Plattform muss dabei über das Internet frei zugänglich sein, damit auch andere medizinische Fachkreise aus den Meldungen lernen können.

Das System soll nicht nur echte, sondern auch Beinahe-Fehler und unerwünschte kritische Ereignisse umfassen - möglichst mit Empfehlungen zu deren Vermeidung.

Für die Eingabe der Meldungen muss ein strukturiertes Formular vorhanden sein. Außerdem schreibt der GBA vor, dass für einen reibungslosen Datenaustausch zwischen dem klinikeigenen Fehlermeldesystem und dem üFMS technische Schnittstellen bereitstehen müssen.

Eine weitere wichtige Voraussetzung ist, dass die Betreiber des üFMS Experten benennen, die die eingehenden Meldungen analysieren. Die bearbeiteten Fälle sollen dann zeitnah als Fallberichte in eine öffentliche Falldatenbank eingestellt werden.

Bei all dem ist natürlich der Datenschutz zu wahren: Personenbezogene Daten von Patienten dürfen nicht übermittelt werden. Und aus den Schilderungen darf keine Rückverfolgung auf bestimmte Personen möglich sein. Zusätzlich fordert der GBA sichere Datenübertragungswege.

Zumindest die gängigen CIRS-Plattformen (Critical Incident Reporting System) wie etwa www.kh-cirs.de sollten die Anforderungen des GBA erfüllen. Träger von kh-cirs.de sind immerhin das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin, das Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V., die Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. und der Deutsche Pflegerat e.V.

Wichtig für Kliniken ist: Der GBA verlangt, dass die jeweilige Einrichtung sowohl aktiv Meldungen einstellt, als auch die in der Datenbank enthaltenen Fallbeschreibungen und Kommentare nutzt. Die Teilnahme müssen sich die Kliniken jährlich vom Betreiber des üFMS schriftlich bestätigen lassen. Und sie müssen diese in ihrem Qualitätsbericht veröffentlichen. Nach drei Jahren will der GBA seine Bestimmungen erstmals evaluieren - auch dahingehend, wie viele üFMS es überhaupt gibt, die die Anforderungen erfüllen. (reh)

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