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Entlassmanagement

Schiedsamt hat Regeln formuliert

Ab Juli kommenden Jahres müssen Klinikärzte ein systematisches Entlassmanagement betreiben.

Veröffentlicht:

BERLIN. Der Rahmenvertrag zur Neuordnung des Entlassmanagements ist "unter Dach und Fach", wie die KBV meldet. Nachdem sich die Partner der Selbstverwaltung – Kassenärztliche Bundesvereinigung, Deutsche Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband – nicht auf eine gemeinsame Regelung einigen konnten, musste am Ende das Bundesschiedsamt die Details festlegen.

Demnach müssen Klinikärzte ab Juli 2017 für jeden Patienten einen Entlassplan erstellen sowie die für den reibungslosen Übergang in die ambulante Weiterversorgung erforderlichen Mittel verordnen – etwa Medikamente, Hilfsmittel oder häusliche Krankenpflege.

Laut KBV hat das Schiedsamt nun festgelegt, dass für Verordnungen von Klinikärzten "dieselben Regelungen gelten wie in der Arztpraxis". Auch die Vorgaben zur Wirtschaftlichkeit würden analog übernommen. Zudem dürften Kliniken nur zertifizierte Software zur Formularbedruckung einsetzen.

Zur Rezept-Kennzeichung erhielten Krankenhausärzte eine lebenslange Arztnummer (LANR). Gegen die damit verbundene Registrierung bei den KVen hatte sich die Klinikseite bis zuletzt gewehrt. Alternativ zur LANR, heißt es jetzt, sei aber erlaubt, eine Krankenhausarztnummer zu verwenden, "wenn sie dieselben Informationen wie die LANR enthält". Außerdem ist auf den Rezepten die Betriebsstättennummer der Klinik anzugeben. (cw)

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