Korruption
Honorarärzte vermissen klare Hinweise
BERLIN. Die zum 1. Oktober gegründete Arbeitsgemeinschaft für Beleg- und Kooperationsärzte (AG BeKo) im Berufsverband der Deutschen Chirurgen fordert bessere rechtloiche Rahmenbedingungne für die Zusammenarbeit zwischen niedergelassenen Chirurgen und Krankenhäusern. Insbesondere durch das Anfang Juli in Kraft getretene Korruptionsstrafrecht für Heilberufler sorge für erhebliche Verunsicherung, heißt es.
Es sei bislang völlig unklar, wann eine Vergütungsvereinbarung für einen Honorararzt gemäß einschlägiger juristischer Stellungnahmen "angemessen und nachvollziehbar" sei. Seitens der Ärztekammern vermisse man nach wie vor eine hilfreiche Definition. "Wir bewegen uns in einer Grauzone, die durchaus existenzgefährdend sein kann" , beklagt der Leiter der Arbeitsgemeinschaft, Dirk Farghal. Um Unsicherheiten bei der Honorararzt-Dotierung zu umgehen, schlägt Farghal "eine Stärkung des Belegarztwesens" vor. "Das Kooperationsarztsystem ist schließlich unter anderem wegen der schlechten Honorierung des Belegarztwesens entstanden." – Um einen Überblick über den Stand der Dinge in Sachen Honorararzt-Kooperationen zu erhalten, hat der Berufsverband am Freitag eine Online-Umfrage gestartet (surveymonkey.de/r/Kooperationsarzt). (cw)