Bundessozialgericht

Nephrologen mit Klagerecht bei Dialyse

Veröffentlicht:

KASSEL. Nephrologen können gegen die Ermächtigung von Klinikärzten zur Dialyse klagen. Denn eine bedarfsunabhängige Ermächtigung ist nur zur "Mitbehandlung" zulässig, bekräftigte der Vertragsarztsenat des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel in seiner jüngsten Sitzung. Bereits vor einem Jahr hatte er entsprechend entschieden.

In dem neuen Fall gaben die Kasseler Richter einer Berufsausübungsgemeinschaft aus dem Saarland recht, die sich gegen die Ermächtigung eines Krankenhausarztes zur Behandlung mit Bauchfelldialyse wehrte. Ohne Erfolg hatte sich der Berufungsausschuss auf eine Ermächtigungsklausel des Bundesmantelvertrags berufen.

Doch unabhängig vom Bedarf lasse diese eine Ermächtigung nur "zur Mitbehandlung in begrenztem Umfang" zu, betonte das BSG. Hier schließe die Ermächtigung aber die umfassende ambulante Dialyse-Behandlung einer nicht begrenzten Zahl von CAPD-Patienten ein. Daher sei die Anfechtungsklage auch gegen eine bedarfsunabhängige Ermächtigung hier nicht nur zulässig, sondern auch erfolgreich, urteilten die Kasseler Richter.

Bereits vor einem Jahr hatte das BSG entschieden, die allgemeine Dialyse werde "von dem Begriff der Mitbehandlung eindeutig nicht mehr erfasst". (mwo)

Mehr zum Thema

Sachstandsbericht beim Ärztetag

StäKo: Jede vierte Weiterbildung erfolgt bereits in Teilzeit

Kommentar zur Ärztetagsdebatte

Kleines Karo statt klare Koordination der Versorgung

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

In Zahlen

Ärztemangel? Wir haben mal nachgerechnet

Interview

DDG-Chefin Bitzer: „Diabetes-Tsunami rollt ungebremst auf uns zu“

Lesetipps
„Kein Krankenhaus kennt momentan seine Zukunftsperspektive“: Der unparteiische Vorsitzende des G-BA, Professor Josef Hecken.

© Rolf Schulten

Kritik an Regierungsplänen

G-BA-Chef Hecken: Ärzten droht Burn-out nicht vom Geldzählen!