PIP-Implantate

Frauen unterliegen erneut vor Gericht

Veröffentlicht:

KARLSRUHE. Im Streit um die mit minderwertigem Industriesilikon gefüllten Brustimplantate des inzwischen insolventen französischen Herstellers PIP haben Frauen nun auch vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe eine Niederlage erlitten.

Danach müssen weder die Ärzte noch der Versicherer von PIP haften. Der Arzt habe über die begrenzte Haltbarkeit von Silikonimplantaten aufgeklärt, die besonderen Probleme bei den PIP-Implantaten seien damals noch nicht bekannt gewesen.

Die Klage gegen den Haftpflichtversicherer sei nach französischem Recht zu behandeln und danach abzuweisen. Die Klage gegen den TÜV Rheinland, der das Herstellungsverfahren zertifiziert hatte, hatte das OLG abgetrennt und ist noch offen. (mwo)

Az.: 7 U 241/14

Schlagworte:
Mehr zum Thema

„Linke Tasche, rechte Tasche“

Labore kritisieren Honorarbeschluss als unfair

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Koordinierende Versorgung als Ziel

Long-COVID-Richtlinie in Kraft - jetzt fehlt noch die Vergütung

Lesetipps
128. Deutscher Ärztetag in der Mainzer Rheingoldhalle.

© Rolf Schulten

Berufliche Qualifikation

Ärztetag fordert von der EU Priorität für Gesundheitsthemen