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PIP-Skandal

TÜV muss Schadenersatz zahlen

Veröffentlicht:

AIX-EN-PROVENCE. Im Skandal um minderwertige Brustimplantate des französischen Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) muss der TÜV Rheinland Tausenden Frauen vorläufig Schadenersatz zahlen. Das Berufungsgericht in Aix-en-Province wies am Freitag den Antrag des TÜV zurück, zunächst ein Berufungsverfahren abzuwarten. Das Handelsgericht in Toulon hatte zuvor den TÜV zur Zahlung von rund 60 Millionen Euro an etwa 20.000 Klägerinnen verurteilt, weil er bei der Zertifizierung Pflichten verletzt habe. Gegen diese Entscheidung war der TÜV in Berufung gegangen. In Frankreich kann Schadenersatz auch ohne ein rechtskräftiges endgültiges Urteil angeordnet werden. (dpa)

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