Hilfsmittel

Sozialbehörde genehmigt erstmals Exoskelett

Erstmals erkennt eine Sozialbehörde in Deutschland bei einem Patienten mit Rückenmarksläsionen ein Exoskelett als notwendiges Hilfsmittel an.

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KARLSRUHE / YOKNEAM ILIT. Im Zuge eines Rechtsbehelfsverfahrens ist es einem querschnittsgelähmten Mann aus Baden-Württemberg nach Angaben des israelischen Medizintechnikunternehmens ReWalk Robotics erstmals in Deutschland gelungen, eine Kostenübernahme einer Sozialbehörde für ein Exoskelett als medizinischem Hilfsmittel zu erhalten.

Der Betroffene hätte ursprünglich einen Antrag auf Kostenerstattung durch seine Kasse gestellt. Diese habe die Forderung an die Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe weitergeleitet, die den Anspruch auf Leistung zunächst mit Verweis auf alternative Methoden zur Mobilität wie Rollstühle und öffentliche Verkehrsmittel abgelehnt habe. Im Zuge der von dem Unternehmen begleiteten Berufung habe die Sozial- und Jugendbehörde schließlich die Erstattung der Kosten für die Bereitstellung des tragbaren, robotergesteuerten Exoskelett-Systems für die persönliche Nutzung genehmigt und werde die Kosten von der Betriebskrankenkasse zurückfordern.

Wie der Entwickler und Hersteller von Exoskeletten betont, setze sich mit dieser Bewilligung der Trend einer weltweit wachsenden Anzahl von Krankenversicherungen und Gesundheitssystemen fort, welche die Vorteile von Exoskeletten anerkennen und infrage kommenden Patienten eine Kostenerstattung bieten. (maw)

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