Leistungsbewilligung

Bei Ablehnung Widerspruch!

Veröffentlicht:

BERLIN. Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) empfiehlt Patienten mit chronischen Wunden, denen ihre Krankenkasse die Leistungsbewilligung ablehnt, innerhalb von 30 Tagen Widerspruch einzulegen und für eine bestmögliche Versorgung nach dem aktuellen Stand der Technik zu kämpfen.

Hintergrund ist, dass die Kassen Leistungen für Versicherte zum Teil sehr unterschiedlich bewilligen. Das zeigt eine aktuelle Studie des IGES-Instituts im Auftrag des Patientenbeauftragten der Bundesregierung.

Laut Studie legen Versicherte bei fast jeder vierten abgelehnten Leistung im Bereich der Vorsorge und Rehabilitation Widerspruch ein, in mehr als der Hälfte der Fälle erfolgreich, so der BVMed. (maw)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Sie fragen – Experten antworten

Perianale Herpesinfektion: Bietet sich da eine Impfung an?

Lesetipps
Kein Weg zurück? Für die Atemwegsobstruktion bei COPD gilt dies seit einiger Zeit – laut GOLD-COPD-Definition – nicht mehr.

© Oliver Boehmer / bluedesign / stock.adobe.com

Lungenerkrankung

COPD: Irreversibilität nicht akzeptiert!